Articles for category: USA

US Supreme Court zu Wahlkampfspenden: May Deep Pockets Rule!

Das Recht der Wahlkampffinanzierung ist ein zentrales Element dessen, was die amerikanische Verfassungslehre seit etwa 20 Jahren als The Law of Democracy untersucht: das Recht, das die demokratische Willensbildung konstituiert, organisiert, strukturiert und determiniert. Das Recht der Wahlkampffinanzierung ist, so gesehen, ein Rechtsgebiet, das die amerikanische Demokratie verfasst und über ihre Funktionsfähigkeit mitentscheidet. Dieses Rechtsgebiet ist geprägt von der Dynamik eines stetigen regulativen Hin und Her: Der Kongress begrenzt per Gesetz eine der vielfältigen Formen der privaten Finanzierung von Wahlkämpfen. Reiche Spender reagieren darauf mit Umgehungsstrategien und Resilienz: Sie ziehen vor Gericht. Es folgt in letzter Instanz regelmäßig eine Intervention des Supreme Court zugunsten der privaten Spender. Der Gesetzgeber bemüht sich dann – sofern es die Mehrheitsverhältnisse zulassen – sein regulatives Konzept wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten. Der US Supreme Court hat in der vergangenen Woche nun einen weiteren Zug in diesem Spiel gemacht:

US Supreme Court: Politischen Einfluss muss man sich kaufen dürfen

Reiche US-Amerikaner haben ein Recht, so viel Geld für Wahlkampfspenden auszugeben, wie es ihnen beliebt. Wenn der Gesetzgeber das zu deckeln versucht, verletzt er damit deren Recht, ihre politische Meinung frei zu äußern. Oder, in den Worten von Chief Justice John Roberts: The Government may no more restrict how many candidates or causes a donor may support than it may tell a newspaper how many candidates it may endorse. Dass die fünf konservativen Richter im US Supreme Court im heute verkündeten Urteil McCutcheon vs. Federal Election Commission zu einem solchen Schluss kommen würden, ist nach

Transatlantischer Investitionsschutz in der Kritik: Ein Online-Symposium des Verfassungsblogs

Das Stichwort Investitionsschutz hat sich in der Öffentlichkeit zu einem regelrechten Reizthema entwickelt – ausgelöst vor allem durch die Verhandlungen zum so genannten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen (TTIP) zwischen EU und USA. Um auf die wachsende öffentliche Kritik zu reagieren, hat die EU-Kommission am 27. März 2014 eine öffentliche Online-Konsultation eröffnet. Dies nehmen wir zum Anlass für ein Online-Symposium, in dem Völker-, Europa- und Staatsrechtler_innen zu dem Konsultationsdokument der Kommission kritisch Stellung nehmen werden.

On the courage to be wrong

The debate on the Wissenschaftsrat-Report has quickly turned into one about the comparative advantages of German doctrinal vs. US interdisciplinary legal scholarship and education. This is not surprising because much of the Report reads like a recommendation to go further down the American path, while at the same time still taking doctrine seriously – very seriously indeed. In taking this ›middle path‹, the authors seek to take the best of what are two very different academic worlds. This effort is admirable, but I am skeptical about its prospects. The attempt itself stems, I think, from a deeper dilemma that has ... continue reading

Obama vs. Tea Party: Showdown vor dem Supreme Court

Ist die Verfassung dazu da, der Regierung das Regieren einfacher oder schwerer zu machen? Oder anders gefragt: Wenn in den von der Verfassung vorgegebenen Verfahren schier überhaupt nichts mehr vor noch zurück geht vor lauter politischer Blockade - ist dann Stillstand der von der Verfassung gewollte und befohlene Zustand? Und wenn nein, wie soll sich dann die Regierung verfassungsgemäß verhalten?

»We don’t export our law to other countries – that would be hubris«

Mr. Weissmann, you were the General Counsel of the Federal Bureau of Investigation (FBI) from 2011 until October 2013. Did your legal work at the FBI change after the Snowden leak, and if so, what was the main difference? From a legal perspective, there was a series of issues. First of all, there has been quite a lot of litigation: Internet providers have initiated litigation in the

Mit Europarecht gegen die amerikanischen und britischen Abhöraktionen? Teil 1: NSA

Ob die NSA wirklich so mächtig ist? Wochenlang sollen die Digitalschlapphüte unbescholtene Bürger in Washington DC abgehört haben bis sie merkten, dass man die Vorwahl von Washington DC mit der Ländervorwahl von Ägypten verwechselt hatte. Wochenlang - das macht doch stutzig. Vielleicht hat die NSA längst den Überblick verloren. Wer sich darauf nicht verlassen will und doch lieber auf das Recht vertraut hat ein Problem: Auf welches Recht? Mit dem deutschen Straf- oder gar Verfassungsrecht wird man gegen das durch Edward Snowden bekannt gewordene flächendeckende anlasslose Ausspähen von privaten Daten durch die NSA nicht sehr weit kommen. Eine bessere Antwort: Europarecht.

A whistle blowin‹ in the wind? Why indifference towards mass surveillance will make a difference

“One of the most disturbing aspects of the public response to Edward Snowden’s revelations about the scale of governmental surveillance is how little public disquiet there appears to be about it.“ But why should we care when most likely the majority of us will never even notice that their data are being stored and can easily be accessed by State authorities? To put it simply: because it is against the law.

„Ein gewisses Maß an Heuchelei in der deutschen Sorge“

Russell Miller, einer der besten Kenner des deutschen Verfassungsrechts in den USA, erklärt die amerikanische Sicht auf die NSA-Enthüllungen - warum sie vielfach nicht als Problem und jedenfalls nicht als rechtliches Problem gesehen werden und weshalb die zur Schau getragene Empörung der Bundesregierung einen Monat, nachdem das BVerfG die Überwachung von Bundestagsabgeordneten durch den Verfassungsschutz für grundgesetzwidrig erklärt hat, nicht frei von Heuchelei ist.