US-Repräsentantenhaus: Von wegen one man, one vote
Das BVerfG hat im Apportionment.us Klage eingelegt hat: Das Repräsentantenhaus, so die Kläger, müsste doppelt bis dreifach so groß sein wie bisher, um dem Prinzip one man, one vote Geltung zu verschaffen. Knapp 1000 Abgeordnete mindestens. Dass das BVerfG über den Niederschlag föderaler Kollektividentitäten im repräsentativen US-Wahlrecht in dieser Weise hinwegbürstet, scheint mir ein Zeichen zu sein, dass in den Köpfen der Richter („in einer vom personalen Freiheitsprinzip ausgehenden gleichheitsgerechten Weise“) der alte Homogenitäts-Topos aus dem Maastricht-Urteil halt doch noch herumgeistert. Mehr dazu in der WSJ Law Blog.
