Articles for category: BVerfG

Weniger ist mehr

Praktiker, Politiker aber auch Wissenschaftler kritisieren schon seit längerem die hohe Anzahl von externen Kontrollinstitutionen für die Tätigkeit der Nachrichtendienste in Bund und Ländern. Fälschlicherweise wird häufig das Bundesverfassungsgericht für die Zersplitterung der Kontrolleure verantwortlich gemacht. Das verwundert, weil die Gesetzgeber verfassungsrechtlich einen großen Gestaltungspielraum haben und die Anzahl der Kontrolleure reduzieren könnten. In diesem Beitrag sollen daher Vorschläge unterbreitet werden, wie sich die Kontrollarchitektur durch relativ einfach umsetzbare Regelungen übersichtlicher gestalten ließe, ohne dabei Kontrolllücken entstehen zu lassen.

Parlamentsautonomie unter Willkürvorbehalt

Nicht nur der Ton der Debatten im Bundestag wird rauer, sondern auch die konsensuale Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen fällt immer schwerer. Das Bundesverfassungsgericht hat am vergangenen Mittwoch eine lang erwartete Grundsatzentscheidung getroffen: Die Abwahl Stephan Brandners in der 19. Wahlperiode sowie die Nichtwahl von AfD-Abgeordneten zum Ausschussvorsitz bewegte sich im Rahmen der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestags. Mit der Entscheidung gibt das Gericht die Leitplanken vor, innerhalb derer sich der Bundestag künftig im Umgang mit Oppositionsfraktionen bewegen muss.

Alles hat ein Ende

Vor wenigen Jahren war die Grundmandatsklausel wohl nur Kenner*innen des deutschen Wahlrechts bekannt. Seit Ende Juli ist nun nicht nur klar, dass die Wahlrechtsreform im Hinblick auf die Streichung der Grundmandatsklausel verfassungswidrig ist. Mit Blick auf das Folgerichtigkeitsdogma schenkt das Gericht reinen Wein ein und scheint sich nun endgültig davon distanziert zu haben – zumindest im Wahlrecht.

Erledigt und Pech gehabt?!

Setzt eine Fortsetzungsfeststellungsklage im Falle sich typischerweise kurzfristig erledigenden Verwaltungsakt zusätzlich einen qualifizierten Grundrechtseingriff voraus? So ist es, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Damit wird eine eigentlich materiellrechtliche Frage in die Zulässigkeit der Klage verlagert. Es besteht das Potential den Individualinteressen der Kläger*innen nicht ausreichend gerecht zu werden.

Wahlrechtsbonus für vergangene Verdienste?

In der „unangefochtenen Einsicht“, dass ein perfektes Wahlsystem nicht existiert, billigte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 30. Juli 2024 das Herzstück der Wahlrechtsreform: die Zweitstimmendeckung. Wer die Entscheidung in Gänze liest, könnte gleichwohl den Eindruck gewinnen, das BVerfG schaffe mit der CSU als „seit Jahrzehnten staatstragend im Parlament befindlicher Partei“ ganz nebenbei ein neues Gut von Verfassungsrang. Erneut erreicht eine Wahlrechtsdiskussion in Deutschland damit ihren Endpunkt bei der CSU. Das wäre vermeidbar gewesen.

Zwischen Prinzipientreue und Pragmatismus

Mit seinem Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition vom 30. Juli 2024 hat das Bundesverfassungsgericht den Kern der Reform – die Zweitstimmendeckung – bestätigt, aber die Sperrklausel partiell beanstandet. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die wesentlichen Erwägungen des Gerichts und ordnet sie kritisch in den wahlrechtlichen und politischen Kontext ein.

Und (fast) täglich grüßt das Murmeltier

Anfang Mai 2024 deckte eine Investigativrecherche des Bayerischen Rundfunks auf, dass das Bundeskriminalamt offenbar schon im Jahr 2019 heimlich rund fünf Millionen Gesichtsbilder aus dem zentralen polizeilichen Informationssystem INPOL-Z extrahiert und dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung zur Verfügung gestellt hat. Immer wieder verkennen die Sicherheitsbehörden die Reichweite der Datenschutz(grund-)rechte oder ignorieren geflissentlich Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Schutz vor einer Politik durch Köpfe

Das BVerfG bleibt seiner restriktiven Rechtsprechung zum politischen Beamten treu. Die Kritik an dem Beschluss schießt aus allen Rohren – aber mit Platzpatronen. Die Entscheidung geht den überfälligen Schritt, einer Politik durch Köpfe im gesetzesvollziehenden Teil der Exekutive die Grenzen aufzuzeigen. Amtscourage, nicht politische Konformität, ist das Leitbild des Personals der Republik.

Amtsgedanke und neutralisierter Demokratiebegriff

Die Frage, wie ein demokratisches Personalverfassungsrecht aussehen sollte, wird selten gestellt. Die Leerstelle betraf bislang auch und gerade die Institution des sogenannten politischen Beamten, die nach § 54 Abs. 1 BBG, § 30 Abs. 1 BeamtStG jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 9. April 2024 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts diese Lücke geschlossen. Mit wenig plausiblen Gründen opfert das Gericht eine für das Personalverfassungsrecht des Grundgesetzes wesentliche Institution auf dem Altar seiner Entpolitisierungsbestrebungen.

Doppelt hält besser

Der „Hüter der Verfassung“ muss besser behütet werden – darüber besteht in der aktuellen Debatte weitgehende Einigkeit. Der vorzugswürdige Lösungsweg besteht in einer intensivierten Einbindung des Bundesrats. Die Repräsentation der Länder sorgt für demokratische Legitimation des Gerichts und eignet sich als Ersatzventil für eine Richterwahl, die im Bundestag durch eine Sperrminorität blockiert wurde. Zudem ist die Einführung einer Zustimmungspflicht bei Änderungen am BVerfGG sachgerecht, um die Rechtsgrundlage des Verfassungsgerichts vor einer destruktiven Bundestagsmehrheit zu schützen.