Geschlechtsumwandlung muss auch ohne OP möglich sein
Da sind wir doch mal wieder von ganzem liberalen Herzen mit unserem lieben Ersten Senat einverstanden: Frauen mit männlichen Geschlechtsorganen müssen Frauen sein dürfen. Sie müssen mit Frauen eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen können. Und mit Männern eine Ehe. Und zwar auch ohne dass vorher jemand an ihnen herumgeschnipselt hat. (Für Männer mit weiblichen Geschlechtsorganen gilt mutatis mutandis natürlich das selbe.) Das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner nunmehr siebten Entscheidung seit 1978 zum Thema Transsexualität jetzt beschlossen. Das Transsexuellengesetz wird allmählich zu einem ähnlichen Verfassungsrechts-Dauerbrenner wie die Parteienfinanzierung oder das Rundfunkrecht. Der Hebel Homo-Ehe Der Hebel für diese x-te Reformrunde im ... continue reading
