Bedarfsorientierte Sanktionen
In einer überraschenden Entscheidung hat das BVerfG die Sanktionen im Asylbewerberleistungsgesetz nicht für verfassungswidrig befunden: Im Mai, auf den Tag genau vier Jahre nach der angegriffenen Entscheidung des Bundessozialgerichts, hat die 3. Kammer des 1. Senats die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Noch überraschender ist, dass der Nichtannahmebeschluss die in der Sanktionen-Entscheidung entwickelten Maßstäbe nicht aufgreift.
