Articles for category: BVerfG

Ein Recht auf Impfung?

Die verfassungsrechtliche Debatte um die gerechte Priorisierung bei den Corona-Schutzimpfungen verdeckt ein mittlerweile vorrangiges Problem, dem sich Gerichte annehmen sollten: vorhandene Impfdosen finden keine Abnehmer und bleiben ungenutzt. Die Frage der Rationierung des Impfstoffs würde entschärft, wenn zunächst einmal das Verfahren der Verteilung vereinfacht und durchlässiger gestaltet würde. Angesichts der steigenden Zahl ungenutzter Impfdosen sollten Gerichte ein Recht auf Kapazitätserschöpfung durchsetzen können, das nicht unter einem Vorbehalt des Möglichen steht. Ein solches Recht hat das Bundesverfassungsgericht bereits für die Verteilung von Studienplätzen anerkannt.

Auf Schritt und Tritt

Anfang Februar hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss veröffentlicht, in dem es die sogenannte elektronische Fußfessel für verfassungsgemäß erklärt – jedenfalls derzeit. Da auch zehn Jahre nach ihrer Einführung keine Langzeitstudien zum kriminalpräventiven Effekt der elektronischen Aufenthaltsüberwachung vorliegen, nimmt das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu Recht in die Pflicht, die Maßnahme zu evaluieren. Wieso das Bundesverfassungsgericht auf die verpflichtende Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Gefährlichkeitsprognose verzichtet, leuchtet vor dem Hintergrund des intensiven Grundrechtseingriffs, der mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung einhergeht, hingegen nicht ein.

Befangen?

Der Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Astrid Wallrabenstein wegen Besorgnis der Befangenheit vom PSPP-Verfahren auszuschließen, wirft Fragen auf – an die Maßstäbe, die die Senatsmitglieder auch an sich selbst anlegen, an die Transparenz der Mehrheitsverhältnisse im Senat, an die Interpretation der Äußerungen der neuen Kollegin durch die Senatsmehrheit und an deren Verständnis der Bindungswirkung ihrer Urteile und Urteilsgründe.

Keine Einsicht des Berliner Bildungssenats

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 27. August 2020 die Verurteilung des Landes Berlin durch das LAG Berlin - Brandenburg vom 27. November 2018 zu einer Entschädigungszahlung nach § 15 II 1 AGG bestätigt. Das Land hatte sich geweigert, eine Kopftuch tragende Lehrerin einzustellen. Seit Jahren missachtet die Bildungsverwaltung Berlins damit die Rechtsprechung des BVerfG. Ihre Argumente sind rechtlich in keiner Weise tragfähig.

Stirb an einem anderen Tag

Am 11. Dezember 2020 hob der österreichische Verfassungsgerichtshof das Verbot der Hilfeleistung zum Suizid als verfassungswidrig auf. Erst wenige Monate zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt. Die Entscheidungen bedeuten für beide Staaten signifikante Liberalisierungsschritte. Nun sind die Gesetzgeber gefordert.

Richtige Balance?

Der Europäische Haftbefehl ist nicht nur eine Dauerbaustelle des europäischen Grundrechtsschutzes, sondern zugleich das Produkt verketteter Fehlleistungen europäischer Institutionen. Kommission und Rat haben mit dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl 2002/584/JI politisch ein Instrument geschaffen, das einseitig Funktionsinteressen der Strafrechtspflege forciert. Grundrechte wurden hingegen von Anfang auf eine Floskel reduziert, von der die effektive Rechtsanwendung möglichst verschont werden sollte.

Eingriffsintensivierung durch Technik

Mit dem Beschluss zum Antiterrordateigesetz vom 11.12.2020 setzt das Bundesverfassungsgericht wichtige Leitplanken zur Datenerhebung durch die Sicherheitsbehörden. Es zeigt sich wieder einmal, dass Grundrechtsschutz nicht erst gegeben ist, wenn Gerichte darüber entscheiden, sondern bei parlamentarischen und exekutiven Entscheidungen stets mitgedacht werden muss.