BVerfG: Musik ist kein Lärm, und der Geschmack eines Polizisten kein taugliches Kriterium
Juristen pflegen gern der bildungsbürgerlichen Tradition der Amateurmusik, und Professoren noch viel mehr. In der 3. Kammer des 2. Senats sitzen drei Juristen, zwei davon Professoren, und das könnte ein Anhaltspunkt zur Erklärung der heutigen Entscheidung aus dem Ressort „Vermischtes“ sein: Klavierspielen kann man nicht einfach als Lärm abqualifizieren, entrüstet sich die Kammer. Bachs Französische Suiten mit den Mitteln des Immissionsschutzrechts zu Leibe rücken zu wollen, das geht gar nicht. Ein Nachbar hatte gegen die Klavierübungen eines sechzehnjährigen und offenbar sehr musikalischen Mädchens die Polizei gerufen. Die fand ebenfalls, dass das Geklimpere ein Ende haben müsse, und als das Mädchen ... continue reading
