Das Grundgesetz der Beatrix von Storch

19. April 2016

Das Grundgesetz der Beatrix von Storch

Eine Menge Presse haben die beiden AfD-Vize Beatrix von Storch und Alexander Gauland für ihre „Islam-und-Grundgesetz-geht-nicht-zusammen“-Äußerungen bekommen und sogar Reinhard Müller zu einem FAZ-Leitartikel unter dem Titel „Muslime gehören zu uns“ stimuliert. Taktisch und strategisch erste Sahne, schöner Erfolg, gratuliere. Wenn man politischen Erfolg als gelungenen Versuch definiert, fluide Ängste und Ressentiments unsicher gebundener Seelen zu einer kompakten Nachfrage nach Schutz und Abwehr und Gegnerschaft gerinnen zu lassen und dieselbe durch das Konstrukt eines inneren Feindes zu nähren und zu mehren, um sie dann durch das Angebot kollektiver identitärer Festigung mit Gewinn politisch bewirtschaften zu können – dann war das super Politik.

Es ist eine Menge geschrieben worden, warum und mit welchem Recht die AfD – jedenfalls Beatrix von Storch – den Islam als einen solchen inneren Feind rekonstruiert. Das ist alles interessant, aber mich interessiert hier vor allem das andere Reizwort, das von Storch und Gauland verwendet haben: Grundgesetz.

Es ist natürlich von scharfer Ironie, dass die beiden AfDler den Islam ausgerechnet zu einem Dokument in Gegnerschaft stellen, das uns Respekt vor der Religionsfreiheit befiehlt, und diese Ironie ist weder der Kanzlerin noch Reinhard Müller entgangen. Mir scheint aber, dass man es damit nicht bewenden lassen kann zu sagen, lest doch mal einfach mal Artikel 4. Mir scheint, von Storch und Gauland haben mit ihrer Invokation des Grundgesetzes etwas ganz anderes, etwas viel Fundamentaleres im Sinn als bloß an der Religionsfreiheit herumzufummeln.

Die AfD ist eine bürgerliche Partei. Sie hat, anders als die meisten ihrer Vorgänger und Alternativangebote am rechten Ende des politischen Spektrums, nichts Revolutionäres, kein millenniaristisches Heilsversprechen von Neubeginn und Auf-Null-Stellen der politischen Uhren im Angebot. Ihre Anhänger- und Mitgliederschaft, jedenfalls im Westen, will nicht das Neue, sie wollen das Alte. Und dazu gehört der diffuse Verfassungspatriotismus der alten Bundesrepublik integral dazu. Das Wort „Grundgesetz“ ist für sie rundwegs positiv besetzt. Das ist genauso Teil ihres Bildes von der heilen, alten Bundesrepublik, wie sie sein sollte, wie Schweinebraten und Glockenläuten.

Diese Art des Bekenntnisses zum Grundgesetz, und darauf kommt es hier an, setzt aber auf eine ganz spezielle Bedeutungsebene des Wortes auf: das Grundgesetz als „unsere“ Verfassung. Es ist die Konstitution der Bundesrepublik im ganz buchstäblichen Sinne, es konstituiert uns Deutsche als politisch handlungs- und willensbildungs- und selbstbestimmungsfähiges Volk, es verwandelt als republikanischer Gründungsakt „we people“ in „We the People“. Und das ist natürlich etwas, das jemand, der in identitärer Festigung handelt, erstmal super gebrauchen kann.

Das Tolle an einer Verfassung wie dem Grundgesetz ist aber nicht so sehr, dass sie konstituiert, sondern was sie konstituiert. Sie macht nicht nur die Deutschen durch Verfahrens- und Zuständigkeitsregeln zu einem selbstbestimmungsfähigen Volk, das kollektiv verbindlich entscheiden kann, was Recht ist und was nicht. Sie macht den so geschaffenen Rechtsstaat auch wahrnehmungsfähig gegenüber seiner Umwelt. Sie öffnet ihm die Augen für das, was er sonst nicht sehen könnte: für das miasmatische Gewimmel und Geschnatter da draußen, für all die gesellschaftlichen und persönlichen Vorgänge und Befindlichkeiten, die permanent seine Kreise stören und seine Ordnung durcheinanderbringen, für Kunst, Religion, Wissenschaft, Wirtschaft, für die individuellen Menschen mit ihrem Bedürfnis nach Privatleben, lauter Dinge, die ihm erstmal total fremd sind und die er erbarmungslos seiner eigenen politisch/juristischen Funktionslogik unterwerfen würde, würde ihm das Grundgesetz nicht in der Sprache des Rechts, die er versteht, Bindungen auferlegen. Sie bindet ihn, das Fremde nicht zum Feind zu erklären, sondern achtsam zu behüten, auf dass der Rechtsstaat mit seinen großen Schuhen nichts zertritt. Sie bindet ihn durch Grundrechte.

Das ist es, dieses mächtige, aber achtsame Wesen, wozu das Grundgesetz uns Deutsche konstituiert.

Was wiederum aus der Perspektive von jemand, der das Eigene durch Abgrenzung vom Fremden festigen möchte, gar nicht mehr so super ist.

Vor diesem Hintergrund ergibt die scheinbar so paradoxe Anrufung des Grundgesetzes durch von Storch und Gauland plötzlich Sinn. Das Grundgesetz soll umgedeutet werden zu einer Chiffre für deutsches republikanisches Wir-Gefühl. Die von ihm konstituierten Bindungen, die Achtsamkeit für das Fremde, sie treten in den Hintergrund. Was schert uns die Religionsfreiheit, wenn wir Deutschen gegen die anderen zusammenhalten müssen: Wir sind das Volk!

Wir kennen das aus Ungarn, dessen neue Verfassung mit seiner bizarren seitenlangen Präambel zu eben diesem Zweck geschaffen worden ist. Wir kennen das aus den USA, wo die Tea-Party-Republikaner die US-Verfassung geradezu inbrünstig anbeten wie eine religiöse Offenbarungsschrift.

Das nicht geschehen zu lassen, Frau von Storch mit diesem Umdeutungsversuch nicht ungeschoren davon kommen zu lassen – das erscheint mir fast wichtiger als jede noch so fein ziselierte islamwissenschaftliche Debatte.

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