Der Bundesrat hat kurz vor Ostern zum ersten Mal von einer wichtigen neuen Lissabon-Errungenschaft Gebrauch gemacht: Seinem blitzeblanken neuen Recht nämlich, angebliche Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips durch geplante EU-Rechtsakte zu rügen.
Die Länderkammer hat sich dafür die geplante EU-Richtlinie zur Schutzanordnung ausgesucht. Dabei geht es um Opfer von Straftaten, die ihre Peiniger mit gerichtlichen Verfügungen auf Abstand halten, um nicht erneut zum Opfer gemacht zu werden – Musterfall ist die verprügelte Ehefrau, die ihren gewalttätigen Mann daran hindern will, ihr erneut zu nahe zu kommen. Solche Schutzanordnungen gibt es überall, aber sie gelten nur im jeweiligen Mitgliedsstaat. Wenn die Ehefrau im Urlaub nach Österreich fährt, muss sie damit rechnen, dass ihr Gatte am Skilift auftaucht, und kann nichts dagegen unternehmen. Das soll die künftige EU-Richtlinie ändern.
Öhhm. Wieso ist das noch mal ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip? Inwiefern kann bitteschön Deutschland (oder, for that matter, Hessen) selber dafür sorgen, dass die Dame sich in Österreich genauso sicher fühlen kann wie daheim? Wofür ist die EU denn dann da, wenn nicht für diese Art von Dingen?
Gefahrenabwehr
Aha, erfahren wir in dem Beschluss der Länderkammer vom 26. März 2010: Das Problem liegt darin, dass es bei der Schutzanordnung nicht nur um Strafrecht, sondern auch um Zivilrecht bzw. Gefahrenabwehr geht. Und dass die Kompetenzgrundlage Art. 82 AEUV strikt auf das Strafrecht beschränkt bleiben müsse.
Gefahrenabwehr, das ist Polizei. Und Polizei, das sind die Länder.
Es geht dem Bundesrat also überhaupt nicht um Subsidiarität. Es geht ihm mitnichten darum, die Eigenverantwortung der untergeordneten Ebene zu stärken. Es ist ihm kein bisschen daran gelegen, dass Entscheidungen möglichst nahe bei den Menschen getroffen werden.
Ihn interessiert allein, dass Entscheidungen möglichst weitgehend von den Länderregierungen getroffen werden, jedenfalls soweit sie die Gefahrenabwehr betreffen. Und alles andere, das ganze heilige Subsidiaritätsgebimmel inclusive, ist dem Bundesrat erkennbar vollkommen wurscht.
Das also ist die erste und bislang einzige Subsidiaritätsrüge, die die zweite Kammer der deutschen Legislative bislang erhoben hat.
Da ist nicht viel Fantasie nötig, um sich die Reaktion in Brüssel auszumalen.
Dank an Julien Frisch für den Hinweis.