Heute hat der Wissenschaftsrat seine lange erwarteten Empfehlungen zur Stärkung der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre veröffentlicht, die am vergangenen Freitag in Hamburg verabschiedet wurden.
Zur Vorbereitung dieser Empfehlungen, von denen „Impulse zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft als akademische Disziplin ausgehen“ sollen, war im Januar 2011 eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, in der neben Sachverständigen aus dem In- und Ausland auch Repräsentantinnen und Repräsentanten der juristischen Fachverbände und -gesellschaften sowie Vertreterinnen und Vertreter der juristischen Praxis mitgewirkt haben.
„Die Rechtswissenschaft muss den inner- sowie interdisziplinären Austausch stärken, sich intensiver mit ihren Grundlagen befassen und thematisch wie personell vielfältiger werden“, resümiert der Wissenschaftsrat. Seine Folgerungen lohnen die Lektüre – und die Diskussion. Dazu laden wir die Leserinnen und Leser des Verfassungsblogs ein.