Erinnert sich noch jemand? Schröder war Kanzler, Trittin war Umweltminister, und alle fanden das noch total komisch, dass jemand anders als Kohl und seine bewährte Truppe etwas zu sagen haben sollte im Lande. Da könne doch nur Chaos herauskommen, so die Erwartung, und deshalb waren alle so begeistert, als tatsächlich die Erwartung wahr zu werden schien: Das DOSENPFAND!!!
Die Limo-Hersteller mussten, weil ihre Dosen zu wenig recycled wurden, ein Pfand darauf erheben. Es gab aber gar kein funktionierendes Rücknahmesystem. Das heißt, man musste das Pfand zwar bezahlen, wenn man sich eine Coladose kaufte, aber im Normalfall bekam man es nicht zurück – ein Phänomen, dem wir eins der schönsten Wörter der deutschen Sprache und der Einzelhandel Windfall Profits in angeblich gigantischer Höhe verdanken.
Das politische Drama um das Dosenpfand war stets auch ein rechtliches Drama, die Prozesse, die damit einhergingen, nahmen kein Ende. Doch jetzt scheint tatsächlich Feierabend zu sein, es hat sich ausgeklagt, die große Rechts-Oper Dosenpfand ist zu Ende. Das vergleichsweise unspektakuläre Finale ist versteckt in den Kammerentscheidungen, die das BVerfG im Zuge seines Vorweihnachtsputzes heute ins Netz gestellt hat.
Es geht um die Frage, ob die Getränkeindustrie die angeblichen Verluste, die die rot-grünen Chaoten ihr beschert hat, sich von der Bundesrepublik wiederholen kann. Die deutschen Gerichte sagen, nein, das könne sie nicht – aber vielleicht wäre der EuGH, der ja schon mal hilfreich eingeschritten war, anderer Meinung. Allerdings sah der BGH keinen Anlass, die Frage dem EuGH vorzulegen.
Das wiederum, so die Kammer des Zweiten Senats, verletze nicht das Recht auf den gesetzlichen Richter, weil der BGH die europarechtlichen Fragen vertretbar selbst beantworten habe können.
(Was waren das doch für idyllische Zeiten, als wir noch solche Sorgen hatten…)
Foto: Geoff, Flickr Creative Commons
