Die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa ist mit dem Grundgesetz nicht zu machen. Diese Position hat das BVerfG in der Maastricht-Entscheidung vorbereitet, in der Lissabon-Entscheidung ausgesprochen und in der Euro-Rettungsschirm-Entscheidung fortgeführt: Die EU institutionell in die Lage zu versetzen, mit der Schulden- und Eurokrise fertig zu werden, scheitert an Art. 38 und 20 I, weil jeder Deutsche darauf klagen kann, dass alle Staatsgewalt vom Volk und zwar vom deutschen Volk ausgeht. Und daran kann auch der verfassungsändernde Gesetzgeber nichts ändern, weil Art. 79 III, die bekannte „Ewigkeitsklausel“, das verbietet.
Ergo: Da geht es nicht weiter. Ende Gelände. Muss man sich was anderes einfallen lassen.
Aber stimmt das denn?
Art. 146 heißt Volksabstimmung
Mir hat heute das sehr lesenswerte, online leider nur in einer Schrumpfversion verfügbare Interview von Peter-Michael Huber, Richter im Zweiten Senat, in der Süddeutschen die Augen dafür geöffnet, dass die bisher von mir wenig geschätzte europapolitische Rechtsprechung des Senats tatsächlich segensreiche Auswirkungen haben könnte.
Huber bestätigt darin kühl die oben erwähnte Lesart der BVerfG-Rechtsprechung, dass das Grundgesetz es nicht erlaubt, die EU in die Lage zu versetzen, nationale Parlamente budgetär unter Kontrolle zu bringen. Wer der EU diese Kompetenz geben wolle, der müsse den Weg des Art. 146 gehen: eine neue Verfassung.
Eine neue Verfassung? Eine Nationalversammlung, eine dritte Republik, und unser geliebtes Grundgesetz wäre Geschichte?
Oh nein, erläutert der Verfassungsrichter weiter: Das Grundgesetz könne durchaus in fast allen Teilen bleiben, wie es ist. Man müsse nur in Art. 23 und in Art. 79 III klarstellen, dass dieser Schritt in Ordnung geht – und das Ergebnis dann einer Volksabstimmung unterwerfen. Nominell würde dann eine neue, vom Volk angenommene Verfassung an die Stelle des Grundgesetzes treten. Aber tatsächlich liefe es auf eine Volksabstimmung über die Stärkung Europas hinaus, wie sie andere Staaten in Europa seit Jahr und Tag abhalten, und auf nichts anderes.
Euroskeptizismus zieht in Deutschland nicht
Volksabstimmung über die Stärkung Europa? Um Gottes willen. Die kann doch nur verloren gehen in diesen Zeiten, und was dann?
Aber auch das stimmt nicht.
Euroskeptizismus zieht in Deutschland nicht. Das hat gestern die FDP erfahren müssen, die nach dem Versuch, die Anti-Euro-Stimmung in ihre Segel zu lenken, in Berlin auf das Niveau der Tierschutzpartei hinabgesunken ist. Natürlich gibt es eine Menge Unmut und Gezeter über die EU und die Eurokraten und überhaupt diese ganzen Stümper da oben. Aber das ist kein Euroskeptizismus, der dem der FPÖ-, Front-National- oder UKIP-Wähler vergleichbar wäre.
In Deutschland lässt sich die nationale Sache nicht gegen Europa in Stellung bringen. Die Bundesrepublik Deutschland hätte es ohne und außerhalb eines europäischen Einigungsprozesses nie gegeben. Niemand, der halbwegs bei Sinnen ist, kann sagen, hätten wir das mal gelassen mit der EU. Schon gar nicht aus Gründen der nationalen Selbstbestimmung: 1949, 1955 und 1990 war die Stärkung Europas die Bedingung der Möglichkeit für die Deutschen, überhaupt national selbstbestimmt zu werden. Nation und Europa sind in unserem speziellen Fall kein Gegensatz, und man muss die deutschen Wähler schon für sehr dumm halten, um zu glauben, dass ihnen das nicht irgendwie auch klar ist.
The case for Europe
Natürlich wäre ein Verfassungsreferendum über die Stärkung der EU in Deutschland gewinnbar – auch und vielleicht sogar gerade in diesen Zeiten. Natürlich könnten CDU, SPD und Grüne, unterstützt von Schmidt, Kohl, Schröder, Fischer und was weiß ich noch für welchen hoch respektierten Elder Statesmen und -women, die Deutschen davon überzeugen, dass es in ihrem höchsteigenen und ganz handfest materiellen Interesse ist, wenn künftig die EU den Griechen auf die Finger schauen kann beim Geldeinnehmen und -ausgeben.
Im gleichen Moment würde ein wesentlicher Teil des Unmuts, der sich in der Bevölkerung über die EU und die Politik generell angestaut hat, in sich zusammenfallen. Die Leute sagen, uns fragt ja keiner. Also, jetzt werden sie gefragt. Sie müssten Antwort geben, statt immer nur zu jammern. Sie müssten sich Rechenschaft geben, ob sie wirklich die D-Mark zurückhaben wollen oder ob sie sich das nicht doch vielleicht noch mal überlegen wollen. Sie müssten Verantwortung übernehmen und Position beziehen. Und ich kann keinen Grund erkennen, warum nicht mehr als die Hälfte sich dann am Ende doch für Europa entscheiden sollten.
Endlich würde offen debattiert werden über die Vorzüge und Nachteile der EU, über Demokratie und Selbstbestimmung. Wir würden aus dieser vermufften, verkrümmten Haltung herauskommen, dieser leisetreterischen Schleicherei, als müssten wir die Deutschen vor sich selber schützen, als wüssten wir es besser als sie, glaubten aber selber gar nicht recht an die Überzeugungskraft unserer Argumente.
Auch in den anderen EU-Ländern wäre das ein erfolgreiches EU-Referendum ein unglaubliches Signal. Die vermeintliche Erfahrungstatsache nach Frankreich, Holland, Irland und Dänemark, dass das Volk das eigentlich alles doof findet mit Europa, wäre deutlich relativiert.
Aber auch für unsere nationale Verfassungspolitik wäre das wie eine Erlösung. Der Zweiten Senat wäre von dem selbst geschaffenen Dilemma befreit, dauernd „nationale Selbstbestimmung“ in Richtung Brüssel und Luxemburg bellen zu müssen, aber niemals zubeißen zu können. Das kann man ja auch nicht ewig machen, ohne an Autorität zu verlieren. Und Angela Merkel könnte zu guter Letzt zeigen, dass doch eine Kanzlerin in ihr steckt.
Also. Warum machen wir das nicht einfach?
Foto: Jim Shel, Flickr Creative Commons