Die heutige endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus und das Grundgesetz kein Problem miteinander haben, das sich nicht durch vernünftige Praxis lösen ließe, scheint mir dem Stand der Erkenntnis vom 12. September 2012 nicht wesentlich Neues hinzuzufügen. Daher will ich es hier dabei belassen, auf meinen Blogpost von damals zu verlinken.
Die dieses Datum tragende Entscheidung ist komischerweise heute auf der Website des Bundesverfassungsgerichts nicht aufrufbar. Keine Ahnung wieso. Na, es gibt auch noch andere Fundstellen.