In Deutschland darf man Holocaust-Missbrauch verbieten – woanders nicht?

8. November 2012

In Deutschland darf man Holocaust-Missbrauch verbieten – woanders nicht?

Tierschützer haben kein Recht darauf, den Holocaust für ihre Kampagnen einzuspannen. so hatten es die deutschen Instanzgerichte gesehen, so hat es das Bundesverfassungsgericht gesehen, und so sieht es in seiner heutigen Entscheidung auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

So sehr ich sonst für eine weite Auslegung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bin – diese Rechtsprechung geht für mich völlig in Ordnung, im Ergebnis jedenfalls.

Geklagt hatte die Tierschutzorganisation PETA, bekannt für und wegen ihrer hach so tabulosen Aktionen gegen Pelze wie zum Beispiel dieser hier:

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