Verfassungsgerichte haben es schwer im Moment in der Welt. Ob in Polen, in der Türkei, in den USA – wenn Richter ihre Aufgabe erfüllen und politische Macht an ihre verfassungsrechtlichen Bindungen erinnern, machen sie immer öfter die Erfahrung, dass die Macht sich das nicht ohne weiteres gefallen lässt. Was geht da vor? Wie deuten Sie dieses Phänomen?
Aus meiner Sicht ist das ein grundsätzlicheres Thema, das nicht nur die Verfassungsgerichtsbarkeit betrifft. Es ist ein Erosionsprozess mit Blick auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie festzustellen. Die Vorstellung, dass wir am Ende der Geschichte angelangt sind und der Vormarsch der Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht mehr aufzuhalten ist, stimmt nicht. Autokratische Regime breiten sich aus, Rechtstreue nimmt ab und die Verfassungsgerichtsbarkeit kommt in vielen Ländern unter Druck. Auch die Akzeptanz internationaler Gerichte, wie beispielsweise des Internationalen Strafgerichtshofs oder des EGMR, sinkt.
Was sind die Ursachen für diese Entwicklung?
Ich sehe vor allem zwei Ursachen. Zum einen erleben wir, dass ein Antagonismus aufgebaut wird zwischen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nach dem Motto: Wenn das Volk es will, dann muss es auch so sein und rechtsstaatliche Bindungen müssen zurückstehen. Ich halte das für falsch. Dazu kommt, dass wir in vielen Bereichen eine Tendenz zu einem gewissen Maß an Rechtsvergessenheit haben. An der einen oder anderen Stelle gilt der Grundsatz ,Not kennt kein Gebot‹ – etwa bei der Anwendung des Dublin-Abkommens in der Flüchtlingskrise, aber auch der Maastricht-Kriterien und der Sanktionsmechanismen bei Verstößen in der Eurozone. Wenn die jetzige Chefin des IWF mit dem Satz zitiert wird, man habe alle selbst gesetzten Regeln gebrochen, um den Euro zu retten, dann ist das ein Indiz dafür, dass das Bewusstsein um die Verbindlichkeit des Rechts abgenommen hat. Dann darf man sich nicht wundern, wenn anschließend rechtsstaatliche Institutionen und auch Verfassungsgerichte in Frage gestellt werden.
Sie sehen also einen direkten Zusammenhang zwischen dem europäischen Krisenmanagement in der Flüchtlings- und Eurokrise und dem Anstieg des Populismus?
Nein, aus meiner Sicht sind das zwei getrennte Stränge, die sich aber in der Wirkung summieren. Alarmierend ist aber, dass wir diese Erosionserscheinungen des Bewusstseins um die Notwendigkeit rechtsstaatlicher Bindungen längst auch mitten in Europa finden. Im Vereinigten Königreich wurden Richter des High Courts nach dem Brexit-Urteil als ,Feinde des Volkes‹ bezeichnet. Das zeigt, dass dieses Denken durchaus auch an Orten vorhanden ist, an denen man damit erst einmal nicht rechnen würde.
Wenn der »Wille des Volkes« gegen die etablierten Eliten und den Rechtsstaat mobilisiert und in Stellung gebracht wird, findet sich gewöhnlich die Verfassungsgerichtsbarkeit auf der Seite der Angegriffenen wieder. In Deutschland dagegen war es das Bundesverfassungsgericht selbst, das gelegentlich hat anklingen lassen, dass das Volk sich in den parlamentarischen Debatten nicht mehr recht repräsentiert findet, und sich selbst als Forum zur Artikulation der Volks-Meinung angeboten hat. Haben Sie da eine Schlange genährt, die Sie womöglich jetzt selber beißt?
Nein, das glaube ich nicht. Der Antagonismus, der da aufgemacht wird, ist in der Sache falsch. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen nicht im Widerspruch, sondern ergänzen und bedingen sich gegenseitig. Demokratie ist nicht die Diktatur der Mehrheit. Wenn davon geredet wird, dass man den Willen des Volkes vollziehe, dann ist das in der Regel nie das ganze Volk, sondern eine Mehrheit, auf die man sich bezieht. Die Idee der Demokratie ist, dass die Mehrheit in vorgegebenen, rechtsstaatlichen Strukturen Herrschaft auf Zeit ausübt und nicht der aktuellen Minderheit ihre Rechte nimmt. Das Wachen über die Rechte der Minderheit ist die wesentliche Aufgabe des Rechtsstaates und der Verfassungsgerichte. Deshalb steht Rechtsstaatlichkeit erstens mit Verfassungsgerichtsbarkeit in einem vielleicht nicht notwendigen, aber doch ziemlich plausiblen Zusammenhang und zweitens mit Demokratie nicht im Widerspruch, sondern im Verhältnis gegenseitiger Bedingung.
Die Fragen stellte Maximilian Steinbeis.