Das Bundesverfassungsgericht hat einem „Feldbefreier“ per einstweiliger Anordnung den Vollzug eines Haftbefehls ausgesetzt. Der war verhängt worden, weil der Mann 1000 Euro Ordnungsgeld nicht zahlen wollte.
Das Bundesverfassungsgericht hat einem „Feldbefreier“ per einstweiliger Anordnung den Vollzug eines Haftbefehls ausgesetzt. Der war verhängt worden, weil der Mann 1000 Euro Ordnungsgeld nicht zahlen wollte.