31. Juli 2009

Maximilian Steinbeis

Karlsruhe vermeidet Votum zur Wehrgerechtigkeit

Das Bundesverfassungsgericht hat erfolgreich vermieden, zur Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht Position beziehen zu müssen. Eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln, das die Wehrpflicht wegen eklatanter Verletzung der Wehrgerechtigkeit – nur noch jeder Fünfte muss zum Bund – für verfassungswidrig hält, hat die 1. Kammer des Zweiten Senats als unzulässig abgeschmettert. Die Kölner Verwaltungsrichter hätten unter anderem verabsäumt, eine

eingehende Würdigung der einzelnen Wehrdienstausnahmen,
Befreiungstatbestände und Zurückstellungsgründe sowie der
Verfügbarkeitskriterien und - im Wege einer Gesamtschau - der Prüfung
der Auswirkungen des Zusammenwirkens sämtlicher Einzelregelungen auf das
Gebot der Wehrgerechtigkeit

vorzunehmen. Außerdem hätte das Verwaltungsgericht

verfassungsimmanente Grenzen des Gebots der Wehrgerechtigkeit - etwa im
Hinblick auf veränderte Anforderungen an die Verteidigungsbereitschaft
vor dem Hintergrund der Integration der Bundesrepublik Deutschland in
transnationale Sicherheitssysteme - zu würdigen gehabt.

Was ist das wohl? Ein vornehmes Muster verfassungsrichterlicher Selbstbeschränkung? Ein indignierter Seufzer, dass man sich gefälligst mehr Mühe zu geben habe, bevor man Karlsruhe mit solchen Fragen belästigt? Eine Blaupause für den nächsten Verwaltungsrichter, den der wehrverfassungsrechtliche Hafer sticht? Oder eine codierte Form von „Vergiss es!“?

Der Beschluss hier, die Pressemitteilung hier

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