Jedenfalls keine einstweilige Anordnung: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat gestern Abend die fünf professoralen Euroskeptiker in ihrem Versuch, den Griechenland-Bailout per Eilantrag zu stoppen, abblitzen lassen.
Vielleicht irre ich mich, aber mir scheint, dass der gestrige Beschluss nicht gerade von überschäumender Lust der Verfassungsrichter zeugt, diese Gelegenheit zum großen Ultra-Vires-Knall zu nutzen. Die Betonung, die auf die Einschätzungsprärogative der Bundesregierung gelegt wird, mitsamt Zitatverweis auf das Euro-Urteil – das scheint mir schon darauf hinzudeuten, dass sich der Senat hier um richterliche Zurückhaltung bemühen will.
Möglicherweise kann der Senat die Verfassungsbeschwerde auch über eine formale Hürde stolpern lassen: Sie wurde eingelegt, noch während das Gesetzgebungsverfahren lief. Der Bundesrat hatte noch gar nicht zugestimmt. Formal gesehen gab es das Gesetz noch gar nicht zu dem Zeitpunkt, da sich die fünf Professoren beschwerten, und damit auch keine Beschwer. Bei aller Abneigung gegen die Beschwerdeführer – da hätte ich allerdings kein besonderes gutes Gefühl, wenn man die Sache auf diese Weise erledigen würde…