Viele der Maßnahmen, die jetzt erwogen werden, um sich gegen das Szenario einer schrittweisen Machtübernahme der rechtsextremen AfD zu wappnen, betreffen das Parlamentsrecht. So wichtig und richtig es ist, den automatischen Zugriff der AfD auf diese Ämter zu beschränken oder Blockademöglichkeiten zu minimieren, so merkwürdig bleibt, dass in der Debatte ein Aspekt regelmäßig ausgeklammert bleibt, der die Durchführung der Wahlen betrifft. Gemeint ist die Bestimmung, dass die Abstimmung »mit verdeckten Stimmzetteln«, also geheim, zu erfolgen hat. So ist es für die Wahl der Ministerpräsidenten und Präsidiumsmitglieder in den Geschäftsordnungen der Landtage und des Bundestages geregelt. Acht Bundesländer schreiben die geheime Wahl der Ministerpräsidenten sogar in ihren Verfassungen fest. Neben Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen fallen darunter alle neuen Länder, also auch Brandenburg, Sachsen und Thüringen.
Welche Auswirkungen es auf die Regierungsstabilität hätte, wenn die Regierungswahl statt in geheimer in offener Abstimmung erfolgt, lässt sich schwer voraussagen. Aus demokratischer Sicht bleibt die Abschaffung der Geheimwahl in jedem Falle geboten. Sie ergibt sich aus der Pflicht der Abgeordneten, für ihr Abstimmungsverhalten Rechenschaft abzulegen, die wiederum untrennbar mit ihrer Verantwortlichkeit als Amtsträger verknüpft ist und ein Grundprinzip der repräsentativen Demokratie darstellt.((Zum Amtsprinzip vgl. Peter Graf Kielmansegg, Das Experiment der Freiheit. Zur gegenwärtigen Lage des demokratischen Verfassungsstaates, Stuttgart 1988, S. 59.)) Rechenschaftslegung setzt jedoch Transparenz voraus, die nur bei offenen Abstimmungen gegeben ist. Das gilt – wie oben gezeigt – auch und gerade für die Wahl des Regierungschefs. Natürlich erfordert es Mut, sich bei einer solchen Wahl gegen die eigene Fraktion zu stellen. Wer von der Fraktionslinie abweicht, geht ein politisches Risiko ein, setzt vielleicht sogar die Karriere aufs Spiel. Bequemer kann und darf es die repräsentative Demokratie, wenn sie sich selbst ernst nimmt, den Abgeordneten aber nicht machen.
Die Reform muss im Einvernehmen der systemtragenden Parteien erfolgen
Von den repressiven Instrumenten, über deren Einsatz gegen die AfD aktuell diskutiert wird, unterscheidet sich die offene Wahl darin, dass sie die demokratischen Prinzipien nicht verkürzt, sondern erweitert. Darüber hinaus handelt es sich nicht um eine gezielt gegen die AfD gerichtete Maßnahme, wie es bei anderen Anpassungen des Parlamentsrechts der Fall ist oder wäre – etwa der Umstellung der Alterspräsidentenregelung vom ältesten Geburtsjahr hin zur längsten Parlamentszugehörigkeit.
Geheime Abstimmungen erschweren es der Partei- und Fraktionsführung, auf das Verhalten »ihrer« Abgeordneten disziplinierend einzuwirken. Da sich der Parlamentarismus in der Bundesrepublik durch eine vergleichsweise stark ausgeprägte Fraktionsdisziplin und -kohäsion auszeichnet, läge ihre Abschaffung von daher eigentlich in ihrem Interesse. Warum ist sie dann nicht schon längst erfolgt? Die Antwort würde hier zu weit führen. Sie verweist auf Pfadabhängigkeiten der Verfassungsentwicklung in Deutschland, die historisch weit zurückreichen. Vielleicht könnte aber auch der Zufall eine Rolle gespielt haben. Dem einmal nachzugehen, wäre eine größere Untersuchung wert.
Im Bund und in den sieben Ländern, die die geheime Abstimmung lediglich in der Geschäftsordnung regeln, wäre ihre Abschaffung mit einfacher Mehrheit schon heute problemlos möglich. Wichtig ist, dass sie im Einvernehmen der systemtragenden Parteien geschieht, also nicht gegen den Willen der demokratischen Opposition, und dass sie während der Wahlperiode vorgenommen wird, also nicht erst, wenn das »Spiel« der Koalitions- und Regierungsbildung bereits läuft. Ein einziger Vorreiter würde hier womöglich genügen, um einen Dominoeffekt auszulösen. In den übrigen acht Ländern setzt die Einführung der offenen Wahl eine Verfassungsänderung voraus. In Thüringen, Sachsen und Brandenburg dürfte die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit außer Reichweite sein, wenn die AfD bei den Wahlen im September – wie erwartet – eine Sperrminorität erreicht. Umso wichtiger wäre es, die Abschaffung der überkommenen Geheimwahl endlich zum Gegenstand einer ernstgemeinten Reformdebatte zu machen – genauso wie die übrigen parlaments- und wahlrechtlichen Bestimmungen, über die im Kontext der AfD aktuell diskutiert wird.