12. Juni 2011

Maximilian Steinbeis

Mexiko macht Völkerrecht zu Verfassungsrecht

Die UN-Menschenrechtsdeklaration und andere völkerrechtliche Verträge mit Menschenrechtsbezug  haben künftig in Mexiko Verfassungsrang.

Eine entsprechende Änderung der mexikanischen Verfassung ist soeben in Kraft getreten. Damit können Menschenrechtsverletzungen aller Art per Verfassungsbeschwerde vor den Obersten Gerichtshof gebracht werden. Obendrein gilt das Urteil in solchen Verfahren nicht mehr nur, wie bisher, inter partes, sondern generell.

Ob damit Mexiko zum Menschenrechtsparadies wird, ist allerdings noch lange nicht gesagt, aber immerhin: Ein solch starkes Statement aus dem Nachbarstaat der USA zur Universalität und unmittelbaren Geltung der Menschenrechte ist schon bemerkenswert.

Wenn es das bei uns gäbe, dann könnten beispielsweise Kinder mit Behinderungen in Ländern, wo sie immer noch in Sonderschulen abgeschoben werden, wegen Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention nach Karlsruhe ziehen, oder nicht?

Völkerrechtsfreundliche Auslegung ist ja schön und prima. Aber das hätte doch noch mehr Power.

Foto: (c) Ybidau, Flickr Creative Commons

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