Der kriegerische Überfall Russlands auf die Ukraine ist nicht nur ein eklatanter Bruch des Weltfriedens. Er erschüttert die internationale Sicherheit. Dies ist der Begriff, der dem vieldeutigen Begriff des Weltfriedens etwas mehr Konturierung gibt. In der Charta der Vereinten Nationen werden beide Begriffe wie eineiige Zwillinge stets gemeinsam verwendet. Internationale Sicherheit ist jedoch nicht dasselbe wie Weltfrieden – ganz gewiss aber dessen unverzichtbare Voraussetzung.
Weltfrieden und internationale Sicherheit
In Deutschland hat der innere Zusammenhang zwischen Weltfrieden und internationaler Sicherheit paradoxerweise eine besondere Bedeutung, weil er über Jahrzehnte nicht erkannt oder ignoriert wurde. Lange Zeit wurde viel über Frieden, aber relativ wenig über internationale Sicherheit diskutiert. Wir Deutschen konnten den seit mehr als einem dreiviertel Jahrhundert ununterbrochenen Zustand des Friedens in Europa genießen, ohne uns Gedanken über dessen Voraussetzung, die internationale Sicherheit, machen zu müssen. Bis Mai 1955 lebten die Deutschen der Bundesrepublik unter der Oberhoheit der drei westlichen Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Am 5. Mai 1955, zehn Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, wurde die Bundesrepublik souverän. Schon vier Tage später trat sie der 1949 gegründeten NATO bei. Weitere zwei Jahre später, im Jahr 1957, wurde sie eines der sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Von Geburt an war die Bunderepublik also politisch, wirtschaftlich und militärisch im Schoße internationaler Vormünder, Aufpasser und Freunde geborgen. Zum Frieden trug man bei, indem man der militaristischen Vergangenheit abschwor, sich dezidiert auf friedliche Eroberungen auf den Weltmärkten konzentrierte und damit gewaltlos zur Steigerung des globalen Sozialprodukts beitrug.
Nach der Vereinigung mit der DDR im Oktober 1990 wurde die Bundesrepublik zu einem Schwergewicht im Kreise der europäischen und nordatlantischen Partner, und im Gefolge der nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion begonnenen „Suche nach einer Weltordnung“ kam die Zeit, dafür mit einem der eigenen Größe, geographischen Lage und geopolitischen Bedeutung angemessenen Teil der Lasten Verantwortung zu übernehmen. Dass es darüber immer wieder Streit innerhalb der NATO, zum Teil auch in der Europäischen Union gegeben hat – man denke nur an den Konflikt über die Einhaltung der in der NATO beschlossenen Verpflichtung der Mitglieder, jeweils 2% des Sozialproduktes für die militärische Verteidigung auszugeben – liegt auch daran, dass der an sich richtige Hinweis auf die in der Vergangenheit des 20. Jahrhunderts durch Deutsche im deutschen Namen begangenen Menschheitsverbrechen zuweilen auch als Vorwand dienen kann, sich nach Möglichkeit aus internationalen kriegerischen Konflikten herauszuhalten. Ein anderer Teil der Erklärung für diese Verantwortungsscheu liegt aber auch in einem verengten Verständnis von internationaler Sicherheit.
Internationale Sicherheit konventionell: Angst durch Abschreckung oder Vertrauen durch Interessenverflechtung
In den Diskursen über Frieden und Sicherheit geht es auch heute noch ganz überwiegend um die Beziehungen souveräner Staaten zu einander. Hier werden üblicherweise zwei alternative Konzepte erörtert. Das ehrwürdigste lautet: Si vis pacem para bellum – Sicherheit durch Abschreckung, d.h. die Androhung und gegebenenfalls auch Ausübung physischer Gewalt gegen potentielle Aggressoren, die den Frieden verletzen oder als Friedensstörer wahrgenommen werden (vgl. Lupovici). Diese Methode erzeugt die Dynamik einer ständigen Erweiterung und Verbesserung militärischer Zerstörungskraft und führt in das bekannte „Sicherheitsdilemma“ (vgl. Koskenniemi, S. 467): Je mehr in Sicherheit durch militärische Stärke investiert wird, desto stärker wird das Gefühl der Bedrohung und der Unsicherheit bei den potentiellen Adressaten der expliziten oder impliziten Drohung hervorgerufen.
Die erprobte Alternative dazu ist Sicherheit durch Aufbau und Pflege von Vertrauen statt wechselseitiger Abschreckung: die Herstellung und möglichst enge Verflechtung reziproker Interessenphären, wodurch systematisch Motive erzeugt werden, allfällige Interessendivergenzen und –konflikte friedlich zu lösen. Hier könnten das Völkerrecht und das internationale Wirtschaftsrecht eine bedeutende Rolle spielen. Allerdings: Nach einer vor allem unter den „Realisten“ im Felde der internationalen Beziehungen verbreiteten Auffassung folgen Staaten in ihren Beziehungen zur Umwelt nicht rechtlichen Normen, sondern ihren nationalen Interessen und dem Recht nur, wenn dies ihren Interessen dient oder es ihnen jedenfalls nicht im Wege steht. Empirische Untersuchungen ergeben zwar ein anderes Bild (vgl. Chayes/Chayes, S. 65 ff.). Wahr ist jedoch, dass vielfältige internationale Rechtsprechungsorgane existieren, die über die Erhaltung der auf Normtreue beruhenden Sicherheit durch Vertrauen wachen könnten, es an Instrumenten wirksamer Rechtsdurchsetzung aber fehlt. Die aktuelle einstweilige Anordnung des Internationalen Gerichtshofes, der auf Antrag der Ukraine Russland verpflichtet hat, seine kriegerischen Handlungen sofort einzustellen, könnte zwar vom UN-Sicherheitsrat durchgesetzt werden – das Vetorecht Russlands wird dies aber verhindern.
So sollen denn die vor allem von Staaten des paradoxerweise bis nach Japan reichenden westlichen Interessenkreises beschlossenen Sanktionen die fehlende Vollstreckungsmacht für international-rechtliche Judikate ersetzen. Nicht ohne ein gewisses Triumphgefühl sagen viele Experten fast täglich den baldigen Zusammenbruch der russischen Wirtschaft als deren Folge voraus. Es ist jedoch nicht recht ersichtlich, inwieweit sie unter den gegebenen Bedingungen dem Zerstörungsfuror der russischen Armee Einhalt gebieten können.
Internationale Sicherheit: ein globales gesellschaftliches Verhältnis
Weder die Macht der Abschreckung noch die Kraft des Vertrauens im Gefolge der Verflechtung Russlands in die internationalen Wirtschaftsbeziehungen, nicht einmal die weitgehende Unterbrechung jeglicher Interessenverflechtung und damit die Zerstörung der Vertrauensbeziehungen Russlands vor allem mit der westlichen Welt hat die Führung des Landes davon abgehalten, die Ukraine mit einem völkerrechtlich eindeutig rechtwidrigen Angriffskrieg zu überziehen. Der von Präsident Putin gegebenen Rechtfertigung, dass der Westen, insbesondere die NATO, die Sicherheitsinteressen Russlands dadurch verletze, dass es sich immer weiter östlich in Russlands Einflussbereich ausgedehnt habe, ist weitgehend einhellig auch von Experten auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen widersprochen worden (jüngst Zürn). In der Tat kann man sich nicht vorstellen, dass die NATO irgendein Land dieser Welt in ähnlicher Weise überfällt, wie es Russland am 24. Februar getan hat. Ganz gewiss war die russische Invasion kein Präventivschlag gegen eine militärische Bedrohung. Die von Putin nach- oder vorgeschobenen Gründe – „Entnazifizierung“ der Ukraine und Schutz des russischen Bevölkerungsteils vor einem Genozid – sind so abwegig und bar jeder Substantiierung, dass ernsthaft darüber keine Diskussion geführt werden kann.
Das bedeutet nicht, dass es für den russischen Angriff keine nachvollziehbaren Gründe geben kann. Im Gegenteil, die Abwegigkeit der angegebenen Gründe lässt es als möglich erscheinen, dass die wahren Gründe tief unter der Oberfläche der in Erklärungen explizit gemachten Motivationen liegen. Werden sie vielleicht deswegen verborgen, weil ihre Offenbarung das Selbstbild, das die russischen politischen Eliten ihrer Gesellschaft autoritär aufzwingen, sprengen würde?
Wir sollten uns die Mühe machen, diese Gründe herauszufinden. In einem ersten Schritt müssen wir uns dabei klar machen, dass mit dem Begriff der internationalen Sicherheit nicht primär ein Zustand umschrieben, sondern ein gesellschaftliches Verhältnis verschiedener Akteure der internationalen Politik bezeichnet wird. Das Handeln eines jeden Mitgliedes der Staatengemeinschaft betrifft jedes andere Mitglied – es ist ein Verhältnis der Interdependenz. Ein nächster Schritt bestünde in der Befolgung einer klassischen Empfehlung: Don’t believe „that the Other Understands that You Are Not a Threat“. Und schließlich die wohl komplexeste Aufgabe: das Bild, das die politischen Eliten von Russland entwerfen, genauer zu betrachten, und den Geschichten, die sie sich selbst, ihrem Volk und vielleicht ja auch uns im Westen über ihr Land erzählen, genau zuzuhören (vgl. Puleri, S. 17 ff.).
Auch bei nur kursorischer Lektüre der einschlägigen Literatur – ausschließlich in englischer Sprache in überwiegend anglo-amerikanischen Publikationen angesehener Wissenschaftsverlage – stößt man auf ein Motiv, das in gegenwärtigen Diskussionen zuweilen anklingt, aber nicht wirklich ernst genommen wird. Wie ist es eigentlich Russland und den Russen seit Ende 1991 ergangen? In der von Boris Jelzin unterschriebenen Gründungsvereinbarung über die an die Stelle der Sowjetunion tretende „Gemeinschaft Unabhängiger Staaten“ (GUS) (sog. Belowesche Vereinbarungen vom 8. Dez. 1991) hielten die Unterzeichner fest, dass „die UdSSR als völkerrechtliches Subjekt sowie als geopolitische Realität (…) ihre Existenz beendet“. Es gehört zur bitteren Ironie der Geschichte, dass es acht Jahre später Jelzin war, der Wladimir Putin zum Ministerpräsidenten machte und ihm damit das Sprungbrett zu einer Präsidentschaft zimmerte, die augenscheinlich die „geopolitische Realität“ der sowjetischen Ära wiederherzustellen trachtet.
Was bedeutete dieser ungeheuerliche Satz? Bei „uns“ – im vorherrschenden Selbstbewusstsein des Westens – gilt seit dem Jahr 1990 die Gewissheit, dass das Gesellschaftsmodell der liberalen Demokratie einen Sieg über jene Macht erlangt hat, welche das entgegengesetzte, kollektivistisch geprägte und in der Sowjetunion verkörperte Sozialmodell repräsentiert hatte. Dieser „Sieg“ löste das Problem des Kalten Krieges und der Gefahr eines militärischen Konfliktes zwischen den Supermächten. Aber jede Lösung eines Problems setzt das Problem dieser Lösung auf die Tagesordnung. Schließlich war die Sowjetunion, obwohl erst im Dezember 1922 gegründet, keineswegs ein politisches Leichtgewicht in der Staatenwelt. Sie übernahm den Status, den ihr dominierendes Hauptglied, Russland, jahrhundertelang in Europa als Großmacht eingenommen hatte (vgl. Neumann, S. 128 ff.). Durch ihren opferreichen Beitrag zum Sieg über Hitler-Deutschland und die Achsenmächte im Zweiten Weltkrieg war sie nach 1945 zu einer anerkannten globalen Macht aufgestiegen.
Im Siegestaumel des „Westens“ haben sich nur wenige Beobachter Gedanken darüber gemacht, was es für das betroffene Land und seine Menschen, aber auch für die Weltgesellschaft insgesamt bedeutet, wenn ein politischer Koloss zusammenbricht. Die UdSSR war zwar formell ein Staatenbund, faktisch aber ein zentralistisch organisiertes einheitliches Territorium. Ihre Auflösung in einen Bund selbständiger Staaten bedeutete für Russland eine weitgehende territoriale Amputation. Durch das Schrumpfen der russischen Kontrolle auf nur 30 Prozent der Küste des Schwarzen Meeres hätten sich beispielsweise, so Aybak in seiner grundlegenden Studie, die Bedingungen russischer Außenpolitik grundlegend geändert (vgl. Aybak in International Security Studies).
Das Gewicht der territorialen Auswirkungen dieses Zusammenbruchs liegt nicht in erster Linie im materiellen Verlust an Land und Leuten. Es liegt vor allem in der symbolischen Bedeutung, als Verlierer der Geschichte dazustehen. Barack Obamas vielzitierte Aussage, dass Russland nur noch eine regionale Macht sei, dürfte von den Erben der Trümmer des Sowjetreiches als demütigend empfunden worden sein. Hier muss auch noch einmal das Thema der Osterweiterung der NATO zur Sprache kommen. Oben wurde bereits erklärt, warum darin keine militärische Bedrohung Russlands zu erkennen ist. Andere Stimmen betrachten die Ausdehnung der NATO in den Interessenbereich Russlands deswegen als unerheblich, weil für die westliche Zusage auf die Unterlassung dieses Schrittes keinerlei schriftlichen Dokumente vorliegen und die – nicht bestrittenen – entsprechenden Erklärungen etlicher Außenminister nur mündlich abgegeben wurden. Wie müssen sich die Repräsentanten einer ehemaligen Großmacht fühlen, wenn ihre Einwände gegen die Ausdehnung vor allem der westlichen Führungsmacht USA in ihre unmittelbare Nachbarschaft auf dem Niveau von Winkeladvokaten beschieden werden?
Ontologische Sicherheit und der Kampf um Anerkennung
Man mag einwenden, dass das Fragen der Psychologie seien, nicht der internationalen Sicherheit. Es gibt jedoch ein Konzept internationaler Sicherheit, das die Dimension einer existentiellen Erschütterung des Selbstbewusstseins einer Nation in seinen analytischen Rahmen zu integrieren versucht. In der wissenschaftlichen Literatur firmiert dieses Konzept unter dem Namen „ontologische Sicherheit“. Neben Misstrauen und Vertrauen als den beiden tradierten Semantiken der internationalen Sicherheit tritt hier die soziale Grundbeziehung der Anerkennung als ein Grundelement sozialer Beziehungen. Dieser Begriff geht auf die Hegel’sche Philosophie zurück und ist in Deutschland vor allem in den sozialtheoretischen Schriften von Axel Honneth in den Mittelpunkt seiner Analysen der Funktionsweise moderner Gesellschaften gerückt worden.[1] Das Argument lautet, dass die Menschen bei der Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Pflichten die Erwartung haben, den Respekt, die Achtung und die Anerkennung der gesellschaftlichen Institutionen und der anderen Gesellschaftsmitglieder zu erhalten. Darin erfahren sie eine bedeutsame Quelle ihrer Fähigkeit zur Selbstachtung. Soziale Konflikte können daher als Ergebnis versagter Anerkennung und als Kämpfe um Anerkennung gedeutet werden (vgl. Honneth).
Nun haben Staaten keine Empfindungen und seelischen Schmerzen, und insofern mag man es als einen Kategorienfehler ansehen, die Idee versagter Anerkennung als Motiv staatlichen Handelns anzuführen. Tatsächlich aber gehören die Zeiten, in denen internationale Beziehungen nur als Kräfteparallelogramm blind-selbstbezogener (Groß-)Mächte verstanden wurden, der Vergangenheit an. In der Terminologie der Wissenschaftsdisziplin der „Internationalen Beziehungen“ findet man seit einiger Zeit Begrifflichkeiten wie „Sein“, „Identität“, „Emotionen“, „Angst“ oder „biographische Kontinuität“, die man bislang vor allem aus der Psychologie, z.T. auch der Philosophie kannte. In diesem Kontext finden auch emotional geprägte Begriffe wie Missachtung und Demütigung einen Platz –im Konzept der „ontologischen Sicherheit“. Unter Verweis auf dessen Erfinder Anthony Giddens definiert Gunther Hellmann als „ontologisch sicher“ einen Staat, dem „‘Antworten‘ auf fundamentale existenzielle Fragen“ verfügbar seien, die einen „Sinn von Kontinuität und Ordnung im Gang der Ereignisse“ vermitteln“.
Was aber sollte und könnte denn überhaupt im Falle von Putins Russland von der Welt und insbesondere vom „Westen“ anerkannt werden? Gewiss nicht die Anerkennung tradierter sowjet-russischer Einflusszonen. Überhaupt geht es nicht um die Anerkennung realer politischer oder wirtschaftlicher Ziele. Wenn man nach Form und Charakter eines Mangels an Anerkennung fragt, den die politischen Eliten Russlands und möglicherweise ja auch viele der sprichwörtlichen „ganz normalen Menschen auf der Straße“ empfinden, wenn sie über ihre Beziehung zum „Westen“ nachdenken und sprechen, dann zeigt sich, dass die Tatsache, dass die USA und die NATO das für die russischen politischen Eliten offenbar wichtige Anliegen ignorierten – die Einhaltung der mündlichen Zusage, die Einflusszone des „Westens“ nicht über die deutsch-polnische Grenze hinaus, geschweige denn in die Land- und Seegebiete des ehemals sowjetischen Hoheitsgebietes zu verschieben – als Missachtung verstanden wurde.
Russlands verlorener Status als Großmacht
In seiner Studie über „Integrität und Mißachtung“ im Bereich der interpersonalen Beziehungen stellt Axel Honneth fest, dass „sich die Integrität des Menschen auf untergründige Weise der Zustimmung oder Anerkennung durch andere Subjekte verdankt“. Entsprechendes kann man begründen, wenn man über die Implikationen des in der UN Charta formulierten Grundsatzes der souveränen Gleichheit und der territorialen Unversehrtheit der Staaten als Grundlage globalen Zusammenlebens nachdenkt. Honneth unterscheidet drei Arten der Missachtung: die intensivste und tiefste Erniedrigung des Menschen liegt in der physischen Misshandlung wie z. B. Folter und Vergewaltigung. Auf der zwischenstaatlichen Ebene entspricht dem der kriegerische Überfall, den die Ukraine in diesen Wochen seitens Russlands erleidet. Die Ukrainer widerstehen gewiss vor allem deswegen so tapfer, weil sie neben den verheerenden physischen Zerstörungen in ihrem Land die in diesem Angriff liegende Missachtung als Staat und Nation wahrnehmen.
Vom Extremfall tiefster Erniedrigung unterscheidet Honneth jene Formen der Missachtung, „die das normative Selbstverständnis einer Person betreffen“ wie die vielfältigen Erscheinungen der Entrechtung und des sozialen Ausschlusses (Honneth, S. 1046). Auf zwischenstaatlicher Ebene gibt es dafür vermutlich keine Parallele. Denn die sich aufdrängenden Fälle einer politisch-strategischen Isolierung und der Eindämmung von internationalen Wirkungsmöglichkeiten einzelner Staaten (wie z.B. Nordkoreas und gegenwärtig Russland) finden meist als Sanktionen für vorhergegangenes Verhalten, das missbilligt oder „bestraft“ werden soll.
Missbilligung impliziert jedoch keine Missachtung. Eine solche liegt dagegen bei der dritten der von Honneth unterschiedenen Variante vor, nämlich die in Miss- und Verachtung übergehende Ablehnung bestimmter „einzelne Lebensformen und Überzeugungsweisen als minderwertig oder mangelhaft“ (Honneth, S. 1047). Die Missbilligung schlägt in Miss- und Verachtung um, wenn sie nicht einzelne Handlungsweisen betrifft, sondern die Seinsweise von Personen und Personengruppen, wie sie sich z.B. im Antisemitismus oder dem Rassismus zeigen.
Gibt es Entsprechendes auf der zwischenstaatlichen Ebene? Das hochmütige Übergehen und Ignorieren elementarer staatlicher Selbstverständnisse und „Seinsweisen“ – z.B. die Behauptung eines sozial-moralischen als zivilisierte Nation, als neutraler Staat oder als Wiege bestimmter kultureller Erbschaften der Menschheit – wäre eine solche Form der Missachtung. Könnte es sein, dass es selbst der gegenwärtigen politischen Führung Russlands in Wahrheit gar nicht unbedingt um die Eroberung von Land und Leuten der Ukraine geht, sondern um den Beweis des russischen Großmachtstatus? Dann wäre die Einstufung als „Regionalmacht“ eine Verletzung russischen Selbstgefühls und Statusbewusstseins, für dessen Heilung Russland einen völkerrechtswidrigen, moralisch verwerflichen, ökonomisch widersinnigen und grausamen Krieg bar jeder realpolitisch-rationalen Erklärungsfähigkeit vom Zaune bricht.
Die Welt hat seit dem Jahre 1933 schmerzlich erleben müssen, zu welchen Untaten eine Nation fähig ist, die sich – zu Recht oder zu Unrecht – gekränkt, beleidigt, gedemütigt und allein gelassen fühlt, mit anderen Worten: in existentieller Unsicherheit lebt. Vielleicht sollten wir dieser möglichen Parallele zur heutigen Situation mehr Aufmerksamkeit widmen.
An English translation of this article has been published here.