Er habe sich doch gefragt, wie dieses Thema zu Recht im Kontext passe. Nachdem wir gestern abend in größerer Runde mit zwei scharfsinnigen amerikanischen Richtern zu Tisch gesessen und lange über anwaltliches Standesrecht, Guantánamo vor zivilen Gerichten und die segensreiche Tradition der pro bono-Tätigkeiten amerikanischer Kanzleien diskutiert hatten, gestand mir ein renommierter Europarechtler sein Erstaunen über die Themen- und Referentenwahl des jüngsten Berliner Seminars Recht im Kontext im Wissenschaftskolleg (das er leider wegen kollidierender Seminarpflichten hatte verpassen müssen).
Am Montag hatte der Rechtsanwalt, Kartellrechtsexperte und Blogger Johannes Zöttl im Berliner Seminar über „Missbrauch von Marktmacht oder Missbrauch des Kartellrechts?“ referiert, und es ergab sich, moderiert von Moritz Renner, eine spannende Diskussion, die grundlegende Fragen zum Verhältnis von Markt und Staat aufwarf und im lebhaften Wortwechsel die Grenzen zwischen Öffentlichem und Privatem, Recht und Ökonomie überwand. Buchstäbliches Recht im Kontext also, eine Begegnung von Wissenschaft und Praxis, Recht und Nachbarwissenschaften und nicht zuletzt ein fröhlich-konfrontativer Dialog des Rechts mit der ihm oft so fremden Ökonomie.
Auch der Referent Johannes Zöttl ist, wie er in seinem Kartellblog bekennt, nachdenklicher nach Hause gefahren:
Finde ich auch.