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Zwischen Deutung und Hoheit

Bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Bundestags trug die Abgeordnete Cansin Köktürk eine „Kufiya“ um den Hals geknotet. Dagegen haben sich drei Abgeordnete an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner gewandt. Verletzt die Kufiya die Geschäftsordnung des Bundestages und die Würde des Hauses? Das Grundgesetz sagt dazu nichts. Deshalb werden entsprechende Fälle über einzelfallbezogene Ordnungsmaßnahmen gelöst. Dabei kann sich der Maßstab jedoch erheblich unterscheiden, je nachdem, welche Bedeutung dem Symbol zugeschrieben werden kann. Es bedarf deshalb einer grundlegenden Auseinandersetzung mit der juristischen Methodik der Symboldeutung.

Keine Kontrolle ohne Kenntnis

Im Zusammenhang mit dem Protest gegen den Bundesparteitag der AfD in Riesa steht der Vorwurf im Raum, dass ein Polizist den sächsischen Landtagsabgeordneten Nam Duy Nguyen bewusstlos geschlagen hat. Der konkrete Vorfall wirft auch die Frage auf, welche Rechtsstellung speziell Abgeordneten als „parlamentarischen Beobachter:innen“ auf Versammlungen zukommt. Obwohl dieses Phänomen seit Jahren zur gelebten Protestkultur gehört, findet sich der Begriff bis heute in keinem Versammlungsgesetz.

Straflos im Landtag

Einmal angenommen, die AfD bekäme eine absolute Mehrheit im Thüringer Landtag. Und einer ihrer Abgeordneten verharmloste auf einer Parteiveranstaltung den Holocaust. Oder schlüge eine Demonstrantin krankenhausreif. Sofern er nicht bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages deshalb festgenommen würde, könnte seine Fraktion es zumindest für die Dauer der Legislaturperiode verhindern, dass er dafür zur Verantwortung gezogen würde. Dieser Immunitätsschutz offenbart im Lichte einer möglicherweise extremistischen Parlamentsmehrheit einen blinden Fleck.

Halembas Mandat

Am Morgen der konstituierenden Sitzung des Parlaments vollstreckt die Polizei einen Haftbefehl durch Inhaftierung eines gewählten Abgeordneten – das ist weder ein Vorgang aus dem Frühjahr 1933 im Umfeld der Verabschiedung des sog. „Ermächtigungsgesetzes“ noch eine willkürliche und politisch motivierte Einschränkung des Mandats. Es handelt sich schlichtweg um den Vollzug einer richterlich angeordneten strafprozessualen Maßnahme gegen einen Beschuldigten, um die Durchführung eines möglichen späteren Strafverfahrens zu sichern, die ihrerseits an besondere Voraussetzungen geknüpft und nicht etwa in das Belieben der Staatsanwaltschaft gestellt ist. Der gesamte Vorgang zeigt das Funktionieren eines rechtsstaatlich verfassten Gemeinwesens und offenbart zugleich die Bestrebungen der AfD (nicht etwa nur in Bayern), unter vermeintlich zutreffenden Erwägungen und Stichworten den Rechtsstaat auszuhöhlen und in seiner Substanz zu beschädigen.

Ein Mensch, zwei Jobs, viele Fragen

In Deutschland gibt es eine verfassungsrechtliche Besonderheit: Regierungsmitglieder können gleichzeitig Abgeordnete bleiben, obwohl diese Funktionen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten einhergehen. Insbesondere für die Informationsfreiheit hat sich dadurch eine rechtliche Grauzone entwickelt.

Von der Politisierbarkeit der Bundespräsidentenwahl

Heute gab es in Karlsruhe ein sonderbares Schauspiel zu besichtigen: Drei der prominentesten Rechtsextremen dieses Landes, die NPD-Funktionäre Udo Pastörs, Peter Marx und Johannes Müller, sammelten sich zum Foto-Shooting vor dem Amtssitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Erst alle vor dem Haupteingang, dann noch einmal Marx alleine vorn am Einfahrtstor mit schwarz-rot-goldenem Bundesadler. Bitte lächeln! An dem Ort, an dem ihr nach dem Willen der Landesinnenminister demnächst endgültig der Garaus gemacht werden soll, führt diese in jeder Hinsicht ohnehin ziemlich bankrotte Partei derzeit einen staunenswerten Tanz auf. Mit einigem Geschick sorgt sie seit geraumer Zeit dafür, dass dem Zweiten Senat die ... continue reading