Politik > Recht
An diesem Mittwoch, den 7. April wird vom Flughafen in Berlin-Schönfeld eine weitere Sammelabschiebung nach Afghanistan stattfinden, obwohl Afghanistan eines der gefährlichsten Länder der Welt ist. Angesichts der dortigen Gefahren- und Versorgungslage und der Lebensbedingungen kann es eigentlich nur ein Gebot geben: Einen bedingungslosen und für alle Schutzsuchenden geltenden Abschiebungsstopp. Dieser ist politisch aber nicht gewollt. Statt dem Primat der Menschenrechte zu folgen, praktizieren das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit 2015 mit zweifelhaften rechtlichen und tatsächlichen Argumenten eine Politik der Abschreckung und Abschottung.
