Articles for tag: Academic FreedomCEUEUOrbán, Viktor

Loyalty, Opportunism and Fear

The pressure on universities and academic freedom in Hungary is increasing. With a reform program initiated in 2019, the government has started to restructure universities, from a state-funded to a privately-funded model. At the end of the current round of restructuring in 2021, there will be more private universities than public ones. While universities officially have to request their privatisation to start the process, it is clear that the aim of the reform is to forcefully reduce the independence of universities. In January, a number of universities were given an ultimatum until the end of the month to decide on their transformation.

Auch Sachverständige tragen Verantwortung für die Gesellschaft und sind Teil der politischen Willensbildung

JuristInnen reden gerne über über die Rechtspolitik und VerfassungsjuristInnen naturgemäß gerne über verfassungspolitische Fragen. Deshalb schien es naheliegend, dass ich mich in einem Retweet mit Fragen der wissenschaftlichen Beteiligung von Sachverständigen aus der Rechtswissenschaft im Bereich des Infektionsschutzes auseinandersetze. Tatsächlich aber habe ich mich mit der Beteiligung der Sachverständigen überhaupt nicht auseinandergesetzt, sondern mit einem Artikel in der WELT mit dem Titel: „Verfassungswidrige Corona-Eingriffe? Union und SPD ducken sich weg“.

Heribert Hirte und die Wissenschaft

Die Stimmung in Corona-Deutschland schwankt derzeit zwischen Ermattung und Aufgeregtheit. Ein Tweet des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Heribert Hirte, belegt, dass die Nerven auch im politischen Betrieb zusehends bloß liegen. Hirte war nicht glücklich damit, dass in den Medien, konkret in der „Welt“, davon berichtet wurde, zwei juristische Sachverständige hätten im Gesundheitsausschuss verfassungsrechtliche Kritik an den Regelungen zur Impfpriorisierung geäußert. Daraufhin setzte er – oder wer auch immer seinen Account betreut – folgenden Tweet ab: „Nu mal so: die von @welt zitierten #Kinggreen (AfD SV) und #Kießling dienen durch die Bank immer vielen #Querdenkern als Zitatgeber in den an uns Parlamentarier gerichteten Massenmails.“

Wissenschaftsfreiheit in den Fesseln des Strafprozessrechts?

Reiben sich nur Wissenschaftler*innen (und seien es solche des Rechts) verwundert die Augen, wenn Strafverfolgungsbehörden Forschungsunterlagen beschlagnahmen? Es wäre wünschenswert, dass auch inzwischen in der Justiz tätige Akademiker*innen nicht vergäßen, welcher Stellenwert der Forschungsfreiheit gebührt (auch wenn ihr – hier: juristisches – Studium von der Forschung allzu weit entfernt angesiedelt gewesen sein mag).

Behindert die Forschungsfreiheit die Durchsetzung von Strafverfolgungsinteressen – oder umgekehrt?

Wegen der Untätigkeit des Gesetzgebers ist die empirische Sozialforschung gewissermaßen dem unausgesprochenen Goodwill der Justizpraxis ausgeliefert, die die notwendige Sensibilität walten lassen mag – oder eben auch nicht, wie der berichtete Sachverhalt eindrucksvoll belegt. Das beschädigt nicht nur die Forschungsinteressen der individuell betroffenen Wissenschaftlerinnen, sondern es richtet auch weiteren Schaden an.

„Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt…“

Empirische SozialforscherInnen brauchen Vertrauen – sowohl von den Institutionen, die ihre Tätigkeit finanziell unterstützen, als auch von den ProbandInnen, die ihnen Zugang zu persönlichen Informationen gewähren. Verfassungsrechtlich sind die Bedingungen, die akademisch eingebundene SozialwissenschaftlerInnen für ihre Arbeit benötigen, durch die Wissenschaftsfreiheit in Art 5 Abs. 3 GG abgesichert. Dennoch kann die notwendige Vertrauensbasis gefährdet werden, wenn sie sich beruflich mit Fragen beschäftigen, die für Strafverfolgungsbehörden von Interesse sein können, wie etwa Vorgänge im Justizvollzug oder Dispositionen ihrer Probanden zu terroristischen Straftaten. Solche Insider-Informationen können von großer Bedeutung für die Strafverfolgung sein. Ob entsprechende Unterlagen bei den ForscherInnen für Zwecke eines Strafverfahrens beschlagnahmt werden dürfen, ist zum Gegenstand heftiger Kontroversen geworden.

Wissenschaftsfreiheit und Zeugnisverweigerungsrecht

Die Ausgestaltung der Zeugnisverweigerungsrechte in der StPO erweckt schon bei oberflächlicher Betrachtung einen inkohärenten Eindruck. Sie ist ein unsystematisches Sammelsurium von Partikularrationalitäten und steckt voller Unwuchten. Die Wissenschaftsfreiheit erfährt darin erstaunlicherweise keinen besonderen Schutz. Und noch erstaunlicher mag es scheinen, dass sich darüber bis dato weder größeres Unbehagen in der Wissenschaft geregt hat noch die verfassungsrechtlichen Leitkommentare den unzureichenden Schutz im Strafverfahren weiter problematisieren.

Control through Intervention

In October 2020, the director of the Musée d’Histoire de Nantes announced the postponement of an upcoming exhibition on Mongol history and culture. The exhibition was supposed to be the result of a collaboration between the Nantes museum and the Inner Mongolia Museum in Hohhot, China. The decision of postponement came amidst an accusation of interference from the Chinese Bureau of Cultural Heritage. According to the director, The Chinese Bureau requested unprecedented control over the exhibition’s organization, including eliminating references to the Mongol Empire and Genghis Khan. The director of the Nantes Museum stated that the breakdown in the collaboration was caused by the Chinese Bureau’s attempt to ‘rewrite history and erase Mongol culture’; an effort the museum could not abide by.

Academic Freedom, the Republic and “Islamo-Leftism”

The government in France is currently reforming the organization of the university system. On 28 October and in response to the killing of history teacher Samuel Paty, the Senate has introduced a new, contentious, problematic and authoritarian provision. It reads: “Academic freedom is exercised having regard to the values of the Republic”. This provision is unconstitutional, dangerous and not capable of achieving its supposed goal.

LawRules #7: We need to talk about Legal Education

As the last couple of episodes of our podcast have demonstrated, preserving the rule of law depends to a large quantity on people working in legal professions. What prosecutors, judges, attorneys, and, to a large degree, people working in the executive branch have in common, is a law degree. This means that we have to turn to legal education itself in order to find answers to the question how rule of law systems may remain or become resilient against authoritarian backsliding. Are current legal education systems in the EU equipped for this task? How are they affected by the turn to authoritarianism and illiberalism in a number of member states? And what are intrinsic shortcomings of academic and professional legal education?