Die AfD als Verdachtsfall
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz werden aktuell Gesetzesnovellen der Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder vorbereitet. Die Reformen werden voraussichtlich auch die Regelungen über die heimlichen Beobachtungsmethoden des Verfassungsschutzes, wie etwa den Einsatz von V-Leuten, betreffen. Die Thematik der nachrichtendienstlichen Beobachtung erhält zusätzliche Relevanz, nachdem das Verwaltungsgericht Köln entschieden hat, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden könne.
