Lernfähige KI erfordert lernfähiges Polizeirecht
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Sicherheitsbereich führt ein bekanntes Paradox vor Augen: Technische Hilfsmittel, die die öffentliche Sicherheit erhöhen sollen, können selbst zur Quelle der Unsicherheit werden und Freiheitsrechte gefährden. Ihr Einsatz muss daher rechtlich eingehegt werden. Dafür reichen weit gefasste Regelungen nicht aus, die neue technische Entwicklungen ohne weitere kritische Erwägungen mit abdecken. Ein technikoffenes Recht allein wird dem Einsatz von KI nicht gerecht. Das Recht muss angesichts des zunehmenden Einsatzes lernfähiger Systeme selbst verstärkt lernfähig werden.
