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Keine Wahl

In Deutschland leben schätzungsweise 13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Viele von ihnen werden ihre Stimme am 23. Februar weder in allgemeiner noch in geheimer Wahl abgeben können. Denn eine erhebliche Zahl von Wahllokalen ist nicht barrierefrei. Dafür hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung Deutschland 2023 gerügt und empfohlen, „die Barrierefreiheit von Wahlunterlagen und Wahllokalen bundesländerübergreifend, insbesondere in ländlichen Gebieten, und bei der Entwicklung elektronischer Wahlsysteme sicherzustellen.“ Das ist noch immer nicht flächendeckend passiert.

Eine kompromittierte Wahl

In Berlin haben bei der Bundestagswahl zahlreiche Wahllokale zwischendurch einfach zugemacht, weil ihnen die Stimmzettel ausgegangen waren. Damit wurde mit einiger Sicherheit einer erheblichen Zahl von Berliner_innen die Ausübung ihres elementarsten demokratischen Teilhaberechts verwehrt. Das kompromittiert diese Wahl in einer Weise, die korrigiert werden muss.