Articles for tag: ArbeitnehmerschutzArbeitsrechtBundestariftreuegesetzGewerkschaftenKoalitionsfreiheitTarifautonomieTariftreueworkers rights

Tariftreue light

Ein neues Bundestariftreuegesetz soll den Bund dazu verpflichten, öffentliche Aufträge nur noch an solche Auftragnehmer:innen zu vergeben, die ihren Arbeitnehmer:innen tarifliche Arbeitsbedingungen gewähren – unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Die Diskussion ist nicht neu: Die Ampel-Koalition scheiterte, bevor ihr Entwurf verabschiedet werden konnte. Am 6. August 2025 hat sich die Regierung im Kabinett auf einen neuen Entwurf geeinigt. Der Entwurf verfolgt das richtige Ziel, ist jedoch nicht konsequent genug, um die Tarifautonomie tatsächlich zu stärken.

Crisis and Legal Scholarship

References to crisis abound. Since the 2008 financial crash and with the popularisation of the term “polycrisis” after the COVID-19 pandemic, the idea that we live in times of crises shapes public opinion, political discourse, and academic debates. A review of posts published on Verfassungsblog between January and July 2025 reveals an average of 15 posts per month mentioning some kind of crisis. Crisis is certainly a catchword, and these are hard to resist. But the pervasiveness of this term can also tell us something about the kind of knowledge produced by legal scholarship.

(Noch) nicht verboten, aber unvereinbar (Teil II)

Laut Bundesamt für Verfassungsschutz ist die AfD mittlerweile „gesichert rechtsextremistisch“. Sie vertritt Positionen, die den gewerkschaftlichen Grundwerten fundamental widersprechen. Im ersten Teil meines Beitrags habe ich gezeigt, dass Gewerkschaften die AfD deshalb per Unvereinbarkeitsbeschluss zu einer gegnerischen Organisation erklären können. In diesem zweiten Teil werde ich zeigen, dass auch der Gewerkschaftsausschluss von AfD-Mitgliedern möglich ist – anders, als eine kürzliche Entscheidung des LG Berlin II vermuten lässt.

Mit Pflichtarbeit erziehen?

Der Bezug existenzsichernder Sozialleistungen gilt im politischen Diskurs als verwerflich: In einer stark vereinfachten Transferbetrachtung wird davon ausgegangen, vermeintlich in selbstverschuldeter Armut lebende Personen lebten von der Arbeit anderer. Neueste Ausprägung eines stigmatisierenden Diskurses über Sozialleistungsempfänger*innen ist es, die Arbeitspflicht für Leistungsbeziehende nach dem AsylbLG einführen bzw. ausweiten zu wollen. Solche populistischen Forderungen verkennen sowohl die verfassungsrechtlichen Grenzen als auch die fragwürdige Wirksamkeit von Arbeitsverpflichtungen.

Diskriminierende Einstellung(sbedingungen)en

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jüngst entschieden, dass eine Neutralitätsklausel im Arbeitsvertrag eine kopftuchtragende Muslimin diskriminiere, und dieser eine Entschädigung zugesprochen. Das Besondere an dem Fall: Das Gericht stellte eine Diskriminierung durch eine vertragliche Neutralitätsklausel fest, obwohl die Bewerberin die Stelle freiwillig nicht angetreten hatte. Das Urteil stärkt die Religionsfreiheit im AGG und zeigt, dass die EuGH-Entscheidungen zu betrieblichen Kopftuchverboten nuancierte Anwendung im jeweiligen mitgliedstaatlichen Kontext finden.

Wie viel Pay ist Equal Pay?

Eine Mitarbeiterin der Daimler AG hat erfolgreich auf Equal Pay geklagt: Das Arbeitsgericht Stuttgart stellte eine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung fest und sprach ihr die Differenz zum Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe zu. Doch an wessen Gehalt orientiert sich die Nachzahlung? Diese Frage beantwortete das LAG Baden-Württemberg nun in kurioser Weise: Es sprach der Klägerin einen Ausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem weiblichen und dem männlichen Medianentgelt zu. Eine Entscheidung, die dazu führen würde, dass Betroffene von Lohndiskriminierungen in keinem Fall ein ihnen zustehendes Spitzengehalt gerichtlich geltend machen könnten.

Memo an die Montagehalle

Fast ein Jahr ist es her, dass das Eckpunktepapier zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) veröffentlicht und zu Recht scharf kritisiert wurde. Nun bestätigte ein Sprecher des BMBF, man beabsichtige, den Referentenentwurf einer Reform des WissZeitVG vom 6.6.2023 zeitnah im Kabinett zu beschließen und das parlamentarische Verfahren zu initiieren. Politiker*innen der Ampel sind zu Recht unzufrieden. Der Referentenentwurf ist nicht geeignet, das Wissenschaftsbefristungsrecht auf verfassungs- und europarechtlich tragfähige Beine zu stellen und lässt dabei die Gelegenheit aus, die Tarifparteien für eine zukunftsfähige Wissenschaftslandschaft in die Pflicht zu nehmen.

More than Formal Recognition?

The Commission’s proposal for a Platform Work Directive contains a number of provisions recognising collective labour rights for platform workers, mostly revolving around information and consultation rights for workers’ representatives. This suggests that, at least in principle, extending workplace representation and industrial relation practices to the platform economy is part of the Commission’s policy agenda. However, this blogpost argues that even if certain collective labour rights are formally recognised, the proposed directive does not offer adequate basis for their effective exercise. Trade union organising, collective bargaining and workplace democracy do not find sufficient support in the directive, thus limiting their development within the platform economy.

A Timid Proposal

With the Council position of 12 June on the proposal for a EU Directive on improving working conditions in platform work, a presumption of employment status for digital platform work is now becoming the subject of trilogue negotiations. A lot could be said about the proposal, the process, and the innovation that would come with an EU Directive on platform work as such. This comment focuses on one central part of the proposal: the presumption of employment. The Commission’s and Council’s proposals suggest a well meant, but timid instrument. Given the already limited scope of te proposals in their definition of “digital labour platforms”, only the Parliament’s position that does not condition the presumption to any additional criteria is able to convince.