Friedliche Gewalt?
Es widerspräche der Normhierarchie, wenn der einfache Gesetzgeber berechtigt wäre, ein verfassungsrechtlich als „friedlich“ qualifiziertes Verhalten mit dem entgegengesetzten Begriff der „Gewalt“ zu belegen. Wenn „Gewalttätigkeiten“ charakteristisch für die Unfriedlichkeit einer Versammlung sind, dann kann eine friedliche Versammlung nicht umgekehrt als „Gewalt“ qualifiziert werden.
