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Der Wallrabenstein-Beschluss und die politische Dimension des Verfassungsprozessrechts

In ihrem Beschluss versuchen die übrigen Mitglieder des Senats, das Problem mit einer für Gerichte nicht untypischen Strategie zu bewältigen. Sie argumentieren mit den Besonderheiten des konkreten Falles und leiten aus der prozessual recht ungewöhnlichen Situation der Vollstreckung eines bereits ergangenen Urteils besonders strenge Maßstäbe für die richterliche Zurückhaltung ab. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, dass und warum diese Strategie zu kurz greift.

Befangen?

Der Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Astrid Wallrabenstein wegen Besorgnis der Befangenheit vom PSPP-Verfahren auszuschließen, wirft Fragen auf – an die Maßstäbe, die die Senatsmitglieder auch an sich selbst anlegen, an die Transparenz der Mehrheitsverhältnisse im Senat, an die Interpretation der Äußerungen der neuen Kollegin durch die Senatsmehrheit und an deren Verständnis der Bindungswirkung ihrer Urteile und Urteilsgründe.