Articles for tag: AsylrechtBinnengrenzeDublin III-VerordnungNon-Refoulement-GebotZurückweisung

Dublin ist kein Fünf-Minuten-Verfahren – Zu Zurückweisungen an der Grenze

In der öffentlichen Debatte darum, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze rechtlich möglich sind, verschwimmt zurzeit die Unterscheidung zwischen Binnen- und Außengrenzen. Der wichtigste Unterschied ist aber, dass es an einer Außengrenze Zurückweisungen geben kann, während dies an Binnengrenzen wie der deutschen generell verboten ist. An der Binnengrenze muss ein Dublin-Verfahren mit dem zuständigen Staat durchgeführt werden, wenn die Zuständigkeit nicht mittels Selbsteintritt übernommen wird. Warum Dublin ein solches Verfahren nicht im Schnelldurchgang erlaubt, zeigt dieser Beitrag auf.

Ankerzentren – verdorbener Wein in neuen Schläuchen?

Anker, das ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Metapher für Sicherheit, Zuversicht und Bindung. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU steht es für einen neuen Einrichtungstypus im Umgang mit Geflüchteten. Noch ist vieles unklar, aber fest steht schon jetzt: Rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen diese Zentren nicht.

Der Rechtsbruch-Mythos und wie man ihn widerlegt

Bis heute hält sich hartnäckig die Meinung, dass eine „illegale Masseneinwanderung“ nach Deutschland stattfinde und an den Grenzen die „rechtsstaatliche Ordnung“ zusammengebrochen sei. Nun dürfte die Behauptung vom fortwährenden Rechtsbruch, wie ich im Tagesspiegel schrieb, vorrangig das strategische Ziel verfolgen, die Politik generell zu delegitimieren und einem sachlichen Streit auch dadurch auszuweichen, dass man die Systemfrage stellt. Bei dieser generellen Feststellung könnte man es bewenden lassen und Reaktionen wie diejenige von Thilo Sarrazin über „Professor Unfug“ den diskursiven Echokammern des politischen Darknet überlassen. Dennoch sollen nachfolgend die zentralen rechtlichen Aussagen des Tagesspiegel-Beitrags näher erläutert werden

Ein Recht auf Rehabilitation für Folteropfer oder: Wenn der EuGH die Flüchtlingseigen­schaft vergisst

Schwer kranke Drittstaatsangehörige erhalten nur dann Schutz vor Abschiebung, wenn sie mangels medizinischer Behandlung im Heimatstaat eines qualvollen Todes sterben würden. Diese Linie hat der EGMR mittlerweile zwar etwas gelockert, aber subsidiären Schutz gibt es auf dieser Basis jedenfalls nicht. Jetzt hat der EuGH seine Rechtsprechung aktualisiert und für Folteropfer, die an schweren psychischen Folgeschäden leiden und in ihrem Heimatstaat keine adäquate Behandlung erhalten können, die Anforderungen an die Verfügbarkeit medizinischer Behandlung im Herkunftsstaat herabgesetzt. Doch so richtig glücklich macht auch dieses Urteil nicht.

Den Behörden Beine machen: Das EuGH-Urteil zur Familien­zusammen­führung von Flüchtlingen

Der EuGH hat am 12. April 2018 im Urteil A und S den Familiennachzug von Eltern zu unbegleiteten Kindern maßgeblich erleichtert und dabei insbesondere die Frage geklärt, zu welchem Zeitpunkt die Person unter 18 Jahre alt gewesen sein muss. In dogmatisch überzeugender Weise arbeitet der Europäische Gerichtshof heraus, dass auf den Zeitpunkt der Asylantragstellung abzustellen ist. Ist also die Person unter 18 Jahre alt, wenn sie einen Asylantrag stellt, dann ist sie für die Familienzusammenführung auch dann als minderjährig anzusehen, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig wird. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Praxis des Familiennachzugs zu unbegleiteten Minderjährigen. Mit der Entscheidung bestätigt der EuGH seine zunehmende grundrechtliche Orientierung in Migrationsfragen.

Das Wissensproblem im Asylprozess und wie es behoben werden kann

Im Asylrecht stehen die Gerichte regelmäßig vor einem Wissensproblem: Um über den Schutzanspruch von Asylbewerbern urteilen zu können, müssen sie wissen, wie es generell um die Verfolgungssituation in den Herkunftsländern bestellt ist. Das ist nicht ihr Metier, denn ihre Hauptaufgabe ist die Streitentscheidung im Einzelfall. Wie kann das am Einzelfall orientierte Gericht der Aufgabe, generelles Wissen über die Herkunftsländer zu generieren, gerecht werden? Wie kann es insbesondere vermeiden, dass von Fall zu Fall inkonsistent entschieden wird, die Rechtssicherheit auf der Strecke bleibt und es zu einer „Asyl-Lotterie“ kommt?

Aussetzung des Familiennachzugs – Ist es dem Völkerrecht wirklich so egal?

Union, FDP und AfD wollen den Familiennachzug für subsidiär schutzbedürftige Geflüchtete weiterhin aussetzen. Im Rahmen der Debatte im Bundestag dazu wurden die Abgeordneten, welche sich für die Verlängerung ausgesprochen haben, nicht müde zu betonen, dass es keinerlei völkerrechtliche Verpflichtung zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gebe. Diese Aussagen machen stutzig: Kann es wirklich sein, dass die Bundesrepublik Deutschland einer Fülle von menschenrechtlichen Verträgen und Regelungen unterworfen ist und sich keine davon zum Familiennachzug verhält?

Das abgekaufte Grundrecht: Verfassungs­widrige Rück­kehr­förderung

Das Innenministerium hat Anfang des Monats ein neues Programm zur Förderung der „freiwilligen“ Ausreise von Ausländerinnen und Ausländern aufgelegt. Wer sich bis Ende Februar 2018 zur Rückkehr entscheidet, kann „Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen“ im Wert von bis zu 3.000 Euro erhalten. Das Programm ist Teil einer Rückkehrförderung, die Schutzsuchende zur Rücknahme von Asylanträgen bewegen will. Damit steht sie im Widerspruch zur Verfassung.

Asylfragen vor dem EuGH – ein Balanceakt zwischen Solidarität und Rechtsstaatlichkeit

Der EuGH hat die Klagen Ungarns und der Slowakei gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylbewerbern abgewiesen. Kernaussage: In einer asylrechtlichen Notlage tragen die Mitgliedstaaten die „Lasten“ solidarisch. Die Reaktionen sind ambivalent: Einige begrüßen die Umsiedlungs-Entscheidung als Zeichen der Solidarität. Andere werfen dem EuGH Rechtsbruch vor, weil er Solidarität über die Köpfe der unsolidarischen Umsiedlungs-Verweigerer hinweg „verordnet“ habe. Was ist von dieser Kritik zu halten, und wie lässt sich Solidarität dauerhaft sichern?