Articles for tag: AsylAsylrechtCJEU JurisdictionEuGHGewaltenteilungInstitutionslegislative procedurerelocation mechanism

The EU as the Appropriate Locus of Power for Tackling Crises: Interpretation of Article 78(3) TFEU in the case Slovakia and Hungary v Council

The CJEU’s judgment in Slovakia and Hungary v Council of 6 September 2017 raises important instutional questions. As the Court implicitly recognises the EU as the appropriate forum for taking effective action to address the emergency situation created by a sudden inflow of third country nationals, it adopts its tendency towards purposive and effectiveness-oriented jurisprudence to asylum law.

Subjektive Rechte aus der Dublin-Verordnung: Der Fall Mengesteab vor dem EuGH

Neben der Geschichte der Dublin-Verordnung als äußerst zähem System einer ungerechten Zuständigkeitsverteilung zwischen Staaten gibt es eine zweite Geschichte der Dublin-Verordnung: Die langsame Stärkung der subjektiven Rechte von Asylbewerbern. Diese Geschichte erhält ein weiteres Kapitel mit dem diese Woche verkündeten Urteil Mengesteab des Europäischen Gerichtshofs. Die Entscheidung ist hochrelevant für die Praxis, weil sie die Fristenberechnung betrifft, bis wann ein Asylsuchender in einen anderen Mitgliedstaat gemäß Dublin-Zuständigkeit zurückgewiesen werden kann. Und die Entscheidung markiert zugleich, dass angesichts politischer Lethargie die größte Hoffnung für eine Veränderung des festgefahrenen Dublin-Systems in den Klagemöglichkeiten liegt.

Klarheit im Gemischtwarenladen „Flüchtlingskrise“: Zu den Urteilen des EuGH in den Fällen Jafari und A.S.

Mit den Urteilen „zur Flüchtlingskrise“ vom 26. Juli 2017 hat der EuGH gezeigt, dass er trotz seiner Sonderrolle, die es ihm erlaubt europarechtliche Normen verbindlich auszulegen, seine Aufgabe als Judikative versteht und nicht als Legislative. Er legt das Recht so aus, wie es das Völker- und das Europarecht verlangen, nämlich in erster Linie nach Wortlaut sowie nach dem Zusammenhang und dem Ziel der Normen.

Gestaltung und Verantwortung − Asyl-Entscheidungen des EuGH als Rückspiel an die Politik?

Den jüngsten Urteilen des EuGH im Umfeld des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gingen stets menschenrechtlich grundierte Schlussanträge von Generalanwälten voraus, die geeignet waren, ebenso grundlegende wie dysfunktionale Rechtsstrukturen desselben auf den Kopf zu stellen. Ein Blick auf drei jüngere und bedeutende Entscheidungen zeigt, dass der EuGH zumeist zu abweichenden dogmatischen Begründungen und auch Ergebnissen gekommen ist. Steckt dahinter das Gespür des Gerichtshofs, mit Blick auf den Gedanken der Gewaltenteilung nicht zu weit zu gehen, aber dennoch den Handlungsdruck auf die verantwortliche politische Ebene zu erhöhen?

Zäune bauen in Luxemburg

Angela Merkel wird mit der heutigen Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Flüchtlingsschutz gut leben können. Ihr Entschluss im Sommer 2015, die Grenzen für die Flüchtlinge aus Ungarn zu öffnen, war mitnichten der "eklatante Rechtsbruch", den die CSU mit Sekundanz allerhand prominenter Verfassungsjuristen immer behauptet hatte. Das viel beschworene Selbsteintrittsrecht in Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung war in den Augen des EuGH das Druckventil, das Deutschland in der Extremsituation 2015/16 wenn schon nicht öffnen musste, so doch durfte. Ansonsten aber bleibt es dabei: Humanitäre Krise hin oder her – wen die Staaten an der Außengrenze reinlassen, für den sind sie zuständig. Sollen sie halt Zäune bauen.

Reform der EU-Asylpolitik: Fallstricke bei der politischen Aktualisierung von Verfassungswerten

Die relative Ruhe der öffentlichen Diskussion sollte nicht davon ablenken, dass die Krise des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ungelöst bleibt. Umso wichtiger ist, dass die Kommission eine Reihe von Vorschlägen unterbreitete, die derzeit in Brüssel intensiv diskutiert, in Deutschland mit Ausnahme der Reform der Dublin-Verordnung aber kaum beachtet werden. In der Tat sind die vorgeschlagene Reform der Aufnahme-Richtlinie sowie das Vorhaben für eine neue Verfahrens- und Qualifikation-Verordnung, die erstmals im vergangenen Juli kurz vor der Sommerpause veröffentlicht wurden, vergleichsweise technisch angelegt. Wichtig sind sie aber dennoch, weil die drei Rechtsakte den legislativen Kern des GEAS ausmachen und daher auch beim anstehenden Europäischen Rat am 22. und 23. Juni diskutiert werden. Überwindet die EU mit den Vorhaben die Krise?

Genauer hinschauen: Der Beschluss des BVerfG zu einer Abschiebung nach Griechenland

Ob Grundrechte ausreichend geschützt sind, das ist unter Anschauung der Wirklichkeit festzustellen und nicht lediglich mit Blick auf eine Rechtsnorm. Weil das VG Minden das nicht tun wollte, hat das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung eines in Griechenland bereits anerkannten Asylbewerbers nach Griechenland gestoppt. Die Rückführung auszusetzen, kann aber nur eine Notbremse sein, nicht aber die aktive Gestaltung der Verantwortungsteilung für den Flüchtlingsschutz in der EU ersetzen. Eine Möglichkeit dazu wäre der europäische Asylstatus.

Visa für Aleppo

Mit einem dramatischen Appell an die Verantwortung Europas will der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Paolo Mengozzi dem Versagen der EU-Mitgliedsstaaten in der Flüchtlingskrise abhelfen. Nach seinem Verständnis sind sie europarechtlich verpflichtet, akut von Folter oder unmenschlicher Behandlung bedrohten Flüchtlingen aus Aleppo Visa auszustellen.

Flucht aus der Grundrechtsbindung: „Flüchtlinge fressen“ und das ausländerrechtliche Beförderungsverbot

Die Kunstaktion "Flüchtlinge fressen" hat die Praxis, die Kontrolle der Einreise von Ausländern ohne Aufenthaltstitel den Fluggesellschaften aufzubürden, in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit zurückgeholt. Was wenige wissen: seit 1992 steht der höchstrichterliche Vorwurf im Raum, dass die Rechtsgrundlage dieser Praxis in ihrer derzeitigen Form/in ihrem Umfang verfassungswidrig ist. Bis heute ist dieser Vorwurf in Karlsruhe ungeklärt geblieben.