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Was Deutschland von der Schweiz lernen kann

Die deutschen Asylverfahren dauern zu lange. Die langen Verfahren führen jedoch keinesfalls etwa dazu, dass besonders sorgfältig geprüft wird und am Ende qualitativ hochwertige Asylentscheidungen ergehen. Ein Blick auf die Schweiz – frei ideologischer Scheuklappen – zeigt, wie es besser geht und dass Effizienz und Humanität bei einer optimalen Gestaltung des Asylaufnahmesystems keine Gegensätze darstellen.

Im Stich gelassen – Kinder im System Aufnahme

Die letzte Asylrechtsreform jährt sich. Sowohl diese als auch sämtliche Reformen in den letzten Jahren waren primär auf Verschärfung ausgerichtet. Die Folge: Das System Aufnahme bedingt strukturell menschen- und kinderrechtliche Gefährdungslagen. Verbesserungen in den Einrichtungen stoßen daher an unüberwindbare Grenzen, motiviert, unter anderem, von der politischen Idee, Geflüchtete direkt aus der Erstaufnahme zurückzuführen. Die Lage für Kinder kann sich deshalb nur verbessern, wenn das gesamte System durch einen holistischen, kinderrechtsbasierten Ansatz in die Pflicht genommen und die Dauer der Wohnpflicht in der Aufnahmeeinrichtung drastisch verkürzt wird.

Mehr Schein als Sein?

In den letzten Jahren wurde viel über die schlechten Lebensstandards auf den griechischen Inseln und die notorische Ineffektivität der Dublin-Verfahren berichtet. Dies nährte die Hoffnung, dass die Veröffentlichung des zuletzt mehrfach verschobenen „neuen“ Migrations- und Asylpakts einen „Neuanfang“ wagt, den die Pressemitteilung der Kommission vollmundig versprach. Ein genauer Blick auf die Gesetzgebungsvorschläge und Empfehlungen zeigt allerdings, dass der wortreich beschworene Neuanfang unvollständig bleibt.

Exekutiver Freestyle im Mittelmeer

„Wir brauchen den Schutz der Verfassung, weil damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gesichert werden“, heißt es auf der Webseite des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Praxis der pre-screenings von Schutzsuchenden auf Malta und in Italien wird diesem Anspruch kaum gerecht. Kompetenzrechtlich steht sie auf wackligen Füßen. Es entsteht der Eindruck, dass es sich hier um einen exekutiven Freestyle handelt, um in Abwesenheit einer europäischen Regelung migrationspolitische Zielsetzungen zu fördern. Ob sie rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt, kann man ernsthaft bezweifeln.

Voller Rechtsschutz! Abschiebungen sind auch nach verweigertem Eilrechtsschutz europarechtswidrig

Der asylrechtliche Eilrechtsschutz gem. § 36 AsylG ist europarechtlich nicht ausreichend, um die Vollziehbarkeit der Abschiebung zu begründen. Vielmehr ist es erforderlich, dass der asylsuchenden Person in allen asylrechtlichen Gerichtsverfahren ein volles Klageverfahren zur Verfügung steht. Eine vorherige Abschiebung ist europarechtswidrig.

Asylrecht auf dem Juristentag: Mehr Rechtseinheit – aber auch mehr Transparenz?

Ein Leitthema des 72. Deutschen Juristentages war die Stärkung der Rechtseinheit. Diese ist insbesondere im Asylrecht überfällig. Nicht wenige sprechen von einer „Asyllotterie“, weil verschiedene Gerichte die tatsächliche Gefahrenlage unterschiedlich bewerten. Um mehr Rechtseinheit zu erreichen, empfiehlt der Juristentag, dem Bundesverwaltungsgericht Leitentscheidungen zu allgemeinen Tatsachenfragen zu ermöglichen. Dies reicht aber nicht aus. Auch die Berichtspraxis des Auswärtigen Amtes muss reformiert werden.

Zur Reform der asylprozessualen Rechtsmittel

Aktuell wird wieder wird über eine Reform der Rechtsmittel im Asylprozess diskutiert. Das geltende Asylverfahrensrecht bildet in großen Teilen ein vom allgemeinen Verwaltungsrecht abweichendes Sonderrecht mit erheblichen rechtsstaatlichen Problemen. Es gibt also Bedarf für Reformen, die aber gerade nicht zu weiteren Lasten der rechtsstaatlichen Garantien gehen dürfen. Der folgende Text gewährt einen Überblick über die komplexen Regelungen und gegenwärtige Missstände.