Kommt mal runter. Und habt euch doch nicht immer so mit euren nachfolgenden Generationen. So lässt sich cum grano salis die soeben veröffentlichte Entscheidung des BVerfG zur Atommüllendlagerung zusammenfassen. Die 3. Kammer des Ersten Senats hat die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Schacht Konrad (darf man das, auf diese Seite verlinken?) nicht zur Entscheidung angenommen: Die Verfassungsrechtsfragen seien alle geklärt, und außerdem habe die Klage keine Aussicht auf Erfolg. Auch das Argument, dass die Abfälle nicht rückholbar und die Lagerung nicht reversibel ist, lässt das Gericht, jedenfalls soweit es um schwach radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung geht, nicht ... continue reading