Extremistische Rückkehrer in den Richterdienst II
Als Reaktion auf meinen Beitrag auf diesem Blog zum Rückkehrrecht extremistischer Abgeordneter in den öffentlichen Dienst haben mich eine Reihe an Fragen und Kommentaren von Presse sowie von Kolleginnen und Kollegen erreicht, die neben der Auslegung des Abgeordnetengesetzes vor allem das weitere Verfahren betreffen. Ich habe die Fragen jeweils individuell zu beantworten versucht, möchte aber meine Einschätzungen zu einigen wesentlichen Inhalts- und Verfahrensfragen hier noch einmal gebündelt für eine breitere Fachöffentlichkeit zusammenfassen.
