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Der Wallrabenstein-Beschluss und die politische Dimension des Verfassungsprozessrechts

In ihrem Beschluss versuchen die übrigen Mitglieder des Senats, das Problem mit einer für Gerichte nicht untypischen Strategie zu bewältigen. Sie argumentieren mit den Besonderheiten des konkreten Falles und leiten aus der prozessual recht ungewöhnlichen Situation der Vollstreckung eines bereits ergangenen Urteils besonders strenge Maßstäbe für die richterliche Zurückhaltung ab. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, dass und warum diese Strategie zu kurz greift.

Befangen?

Der Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Astrid Wallrabenstein wegen Besorgnis der Befangenheit vom PSPP-Verfahren auszuschließen, wirft Fragen auf – an die Maßstäbe, die die Senatsmitglieder auch an sich selbst anlegen, an die Transparenz der Mehrheitsverhältnisse im Senat, an die Interpretation der Äußerungen der neuen Kollegin durch die Senatsmehrheit und an deren Verständnis der Bindungswirkung ihrer Urteile und Urteilsgründe.

Der Rassismus im eigenen Denken

Die Psychologie legt eine unbequeme Wahrheit nahe: Der Großteil der Menschen trägt – ohne sich dessen notwendigerweise bewusst zu sein – Vorurteile aller Art mit sich herum. Dieser Umstand lässt aktuelle Debatten um latenten Rassismus in Polizei und Justiz empirisch uninformiert erscheinen und sollte einen selbstkritischen Blick auch auf das eigene Denken motivieren. Dieser Blick ist individuell wie institutionell unangenehm, weil er auf etwas hinweist, was moralisch nicht sein soll und verfassungsrechtlich nicht sein darf: Die ungleiche stereotypische Beurteilung und Behandlung von Personen aufgrund von Gruppenzugehörigkeiten und -zuschreibungen. Das menschliche Denken ist anfällig für allerlei solche Verzerrungen

Di Fabio ist befangen? Na klar. Na und.

Auf Welt.de ist es die Spitzenmeldung zurzeit: Udo Di Fabio, der Berichterstatter im Zweiten Senat im Fall Griechenland/Euro-Rettungsschirm, soll während des laufenden Verfahrens  öffentlich herumposaunt haben, welche Positionen er zum Thema Staatsverschuldung vertritt. Von elf Vorträgen und zwei Interviews ist die Rede, in denen der Staatsrechtsprofessor zu Fragen geäußert habe, die mit dem Fall in Zusammenhang stehen. Der Mann sei befangen, behauptet der Wirtschaftsjurist Markus J. Kerber und hat beantragt, Di Fabio von der Teilnahme an dem am 7. September zu verkündenden Urteil auszuschließen. Di Fabio! Vorträge gehalten! I am shocked! Mal im Ernst jetzt: Befangen ist man dann, wenn ... continue reading