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Über Wahlfehlerfolgen

Für die Wählerinnen und Wähler ist der Wahltag ein Feiertag, der sich nur alle paar Jahre wiederholt. In unserer repräsentativ organisierten Demokratie ist die Stimmabgabe, abgesehen von seltenen Plebisziten, der einzige Moment, in dem das Volk als Träger der Staatsgewalt diese auch selbst ausübt. Daher ist es von größter Bedeutung, dass bei Wahlen alles mit rechten Dingen zugeht – zumal in Zeiten, in denen teilweise gezielt gestreut wird, dass dies nicht der Fall war.

Alles auf Anfang oder weiter so?

Bei der Wahlprüfung durch das Parlament und durch die Verfassungsgerichte stellt sich nicht nur die Frage, wie stabil ein Parlament gehalten werden muss, sondern auch umgekehrt, in welchem Maße Wahlen noch die Überzeugungskraft besitzen, tatsächlich demokratische Legitimation zu stiften. Je öfter nämlich offensichtliche Rechtsverstöße bei der Wahl durch die Besonderheiten des Wahlprüfungsverfahrens vollkommen folgenlos bleiben, desto stärker werden Zweifel daran genährt, ob es bei der Wahl überhaupt mit rechten Dingen zugeht und nach demokratischen Regeln gespielt wird.

Versammlungsfreiheit gilt auch für Palästinenser

Wie jedes Jahr werden weltweit Demonstrationen stattfinden, die an die Nakba erinnern, und dieses Jahr wird auch der Tod Abu Akles Thema sein. Nicht allerdings in Berlin, zumindest nicht legal. Denn die Polizei hat gleich fünf angemeldete Demonstrationen untersagt; Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht haben die Verbote aufrechterhalten. Ein Verdacht drängt sich auf: Sollte der Verbotsgrund darin liegen, dass „diese Klientel“ dem Staat besonders unangenehm ist?