Karlsruhe scheut keinen Kaminkehrer
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz gehört im Allgemeinen zu den weniger durchdrungenen Rechtsmaterien. Und auch sonst tritt einem der Schwarze Mann sonst nur noch als dumme Pfeifenputzerfigur auf Sylvestermarzipanschweinchen entgegen. Schon deshalb ist dieser heute veröffentlichte Nichtannahmebeschluss des BVerfG ein kleines Juwel. 2008 hat der Bundesgesetzgeber das „Kehr- und Überprüfungsmonopol“ der Rauchfangkehrer geschliffen, auf europäischen Druck. Dagegen klagten zehn Bezirksschornsteinfegermeister (das Wort allein birgt ein ganzes Spitzweg-Idyll in sich), die ihre Berufswahl mit den Worten des Gerichts „bestimmt vom Wunsch nach Krisen- und Planungssicherheit“ und durch den jählings eingeführten Wettbewerb gleichsam im Nachhinein vernichtet sahen. Was in ihren Augen ihr Grundrecht auf freie ... continue reading
