Aufräumen im Datenhaus
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 Teile des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) für verfassungswidrig erklärt – darunter eine Befugnis zur Speicherung von Daten im Informationsverbund. Polizeiliche Informationssysteme haben eine große praktische Bedeutung, aber bergen auch erhebliche Risiken für die dort gespeicherten Datensubjekte. Die rechtlichen Anforderungen an diese Systeme und die Speicherung von Daten darin sind noch nicht sonderlich ausgeprägt. Die BKAG II-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trägt dazu bei, die Anforderungen an Prognosen für die Datenspeicherung in Erinnerung zu rufen und zu schärfen.
