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Versammlungsfreiheit in Lützerath – zur Disposition von RWE und Behörden?

Die Räumung von Lützerath ist im Gange. Die klimapolitischen Protestaktionen dürften bald beendet sein und das Dorf für den Braunkohleabbau abgebaggert werden. Friedliche Proteste dagegen am Ort des Geschehens waren nicht nur demokratisch legitim, sondern auch von der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG geschützt. RWE war daher verpflichtet, die Proteste zu dulden, solange nicht zu befürchten war, dass die Abbaggerung gewaltsam verhindert würde.

Polizeiliches Befugnishopping

Im Rahmen einer Aktion gegen den Braunkohleabbau im Tagebau Garzweiler II am 1. Oktober 2021 wurden 22 Klimaaktivist* innen in Gewahrsam genommen, um ihre Identität festzustellen. Seit der "Lex Hambach" von 2018 ist dies in NRW bis zu 7 Tage lang möglich. Diese Maßnahme dient aber offenkundig nicht der Gefahrenabwehr, die hier als Rechtsgrundlage für den tagelangen Gewahrsam herangezogen wurde. Es drängt sich der Eindruck auf, es gehe realiter vielmehr um eine – illegale – polizeiliche Sanktion unbotmäßigen Verhaltens.