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Wer schützt wen vor wem?

Die Geschichte des Staatsschutzstrafrechts in der Bundesrepublik ist geprägt von NS-Kontinuitäten, politischer Instrumentalisierung und antikommunistischer Paranoia im Kalten Krieg. Juristen mit NS-Vergangenheit formten 1951 ein Strafrecht, das autoritäre Denkmuster fortschrieb und zur Verfolgung politischer Gegner nutzbar machte. Trotz Reformen ab 1968 bleibt der Staatsschutz ein sensibles Instrument, das stets zwischen legitimer Sicherheitsvorsorge und Machtmissbrauch balancieren muss. Die Lehre aus der Geschichte: Strafrecht darf in einer Demokratie nur ultima ratio sein – und muss vor allem die Freiheitsrechte der Bürger schützen.

Was lange währt, wird endlich gut?

Nach langem Ringen haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz am 9. Mai 2023 ihren Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (SBBG) veröffentlicht. Die Bundesregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag (S. 95) angekündigt, das veraltete Transsexuellengesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Die ersten Eckpunkte wurden am 20. Juni 2022 vorgestellt. Seitdem ist nun fast ein Jahr vergangen, in dem eine langwierige und teils schmerzhafte Debatte über das Reformvorhaben geführt wurde. Diese wirkt nun auch in dem vorgelegten Entwurf nach: Denn unter den Grundsound der Selbstbestimmung mischen sich einige Misstöne, in denen Paternalismus und diffuse Missbrauchsbefürchtungen widerhallen.

Schon wieder ein Beschleunigungsgesetz

Schon lange waren sich die Sachverständigen in einer Anhörung des Rechtsausschusses nicht mehr so einig: Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ gehe an der Sache vorbei, greife in bedenklicher Weise in Rechtsschutzgarantien ein und habe im Übrigen kaum Beschleunigungspotenzial. Dennoch hat der Bundestag am vergangenen Freitag den Gesetzentwurf in kaum veränderter Fassung beschlossen.

Ein Plädoyer für die Änderung der Strafzumessungsgründe in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB

Dass die von Justizminister Marco Buschmann angekündigte Ergänzung des Katalogs der in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB aufgezählten Strafzumessungsgründe um die Merkmale der „geschlechtsspezifischen“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichteten“ Beweggründe auf verhaltene Reaktionen stößt, ist nicht verwunderlich. Die Reaktionen passen nur allzu gut zu der gesamtgesellschaftlich, medial und insbesondere innerhalb der Justiz zu beobachtenden Neigung, das Ausmaß und die Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland nicht gänzlich anzuerkennen. In diesem Sinne ist der Vorstoß des Bundesjustizministeriums, mit der geplanten Gesetzesänderung geschlechtsspezifische Gewalt als solche zu benennen, ihre Bagatellisierung zu verhindern und damit ein Signal an die Gesellschaft zu senden, in höchstem Maße zu begrüßen.

Gesetzblatt aus Papier

Mit Ende des Jahres 2022 soll die Gesetzesverkündung auf Papier enden. Den entsprechenden Regierungsentwurf hat die Bundesregierung am 25. Mai veröffentlicht – digital in einem PDF-Dokument und damit genau so, wie es laut Pressemitteilung auch für künftige Gesetze geplant ist. Das geplante Gesetz steht allerdings unter dem Vorbehalt einer parallelen Verfassungsänderung, die noch im Innenministerium ausgearbeitet werden müsse, verkündete Justizminister Marco Buschmann. Dabei ist eine Verfassungsänderung unnötig.

Careers and Continuities: The German Federal Ministry of Justice and its Pasts

„Alas, what is it that is to be investigated and researched here?” That question was present in all presentations and discussions of a long conference day at the Berliner Kammergericht on 26 April 2012, marking the establishment of the  „Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit“ („Independent Scientific Commission at the Federal Ministry of Justice for the Investigation of the National-Socialist Past“). Is it not well known how quickly, in the early years of the Federal Republic,  the old elites found their way back into their previous leading positions? Are we not more than familiar with the facts stressed ... continue reading

Karrieren und Kontinuitäten: Das Bundesministerium der Justiz und seine Vergangenheiten

„Was soll hier eigentlich erforscht werden?” Wie ein roter Faden zog sich diese Frage durch Vorträge und Diskussionen des langen Konferenztages im Berliner Kammergericht, mit dem die „Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit“ am 26. April 2012 ihre Arbeit aufnahm. Ist nicht längst bekannt, wie schnell gerade in der Justiz der frühen Bundesrepublik die alten Funktionseliten wieder in ihre Führungspositionen zurückkehrten? Wissen wir nicht längst, was der Freiburger Historiker Ulrich Herbert in Berlin noch einmal betonte: Dass das deutsche Justizsystem in den ersten drei Jahrzehnten nach dem Krieg in überdurchschnittlichem Maße von früheren Parteigängern des ... continue reading

Journalistenschutz mit Lücken

Damit Journalisten ohne Angst vor Strafverfolgung recherchieren können, werden sie zukünftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse veröffentlichen. So steht es in Bundesjustizministerin LHSB’s Pressemitteilung zum heutigen Kabinettsbeschluss, das CICERO-Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Künftig soll die Staatsanwaltschaft nicht mehr die Redaktion durchsuchen dürfen, um ein Leck in der Verwaltung aufzuspüren. Die strafbewehrte Pflicht, Dienstgeheimnisse geheim zu halten, trifft nur die Beamten, nicht die Presse. Und da kann man sich auch nicht drum herum mogeln, indem man die Presse wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat versucht dranzukriegen. Klingt gut. Ich bin sehr für Schutz von Journalisten. Ich ... continue reading

EGMR-Richterstelle zu besetzen. Jemand interessiert?

Das ist doch mal ein interessantes Jobangebot in diesen Zeiten: Die deutsche Richterstelle am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird frei. Renate Jaegers Amtszeit läuft am 31. 10. 2010 ab. Jetzt ruft das Bundesjustizministerium alle Interessierten auf, sich für den Posten zu bewerben. Sonst werden Richterposten dieser Art und Güte als Politikum behandelt und ihre Besetzung im Hinterzimmer ausgekartelt. Ist das jetzt nur ein Stück transparenzpolitisches Windowdressing oder steckt da möglicherweise tatsächlich die Absicht dahinter, daran was zu ändern? Ich kann’s nicht recht glauben. Aber schaden kann es nicht: Wer über das nach 21 EMRK nötige „hohe sittliche Ansehen“ und entweder ... continue reading