Articles for tag: Art. 16aAsylBundesratCDUFamiliennachzugMigrationsichere HerkunftsstaatenSPDsubsidiärer Schutz

Asylwende mit Hindernissen

Um die „Asylwende" zu erreichen, wurde im Kabinett nun beschlossen, dass der Familiennachzug bei Fällen subsidiären Schutzes ausgesetzt werden soll. Auch soll die Bundesregierung künftig per Rechtsverordnung „sichere Herkunftsländer" bestimmen können. Während die Aussetzung des Familiennachzugs von einem de facto und de jure unzutreffenden Verständnis des subsidiären Schutzes ausgeht, drohen bei der Einstufung von „sicheren Herkunftsstaaten“ per Rechtsverordnung Intransparenz und mangelhafte Begründung.

Das Resilienzrisiko

Mit dem Bruch der Regierungskoalition und der Ankündigung vorgezogener Neuwahlen hat die Debatte um die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts an Dringlichkeit gewonnen. In der Debatte wurde bisher jedoch ein wichtiger Punkt übersehen: Die geplante Einführung eines Ersatzwahlmechanismus würde bestimmten parlamentarischen Mehrheiten neue Wege eröffnen, um Legitimation und Unabhängigkeit des BVerfG anzugreifen.

Doppelt hält besser

Der „Hüter der Verfassung“ muss besser behütet werden – darüber besteht in der aktuellen Debatte weitgehende Einigkeit. Der vorzugswürdige Lösungsweg besteht in einer intensivierten Einbindung des Bundesrats. Die Repräsentation der Länder sorgt für demokratische Legitimation des Gerichts und eignet sich als Ersatzventil für eine Richterwahl, die im Bundestag durch eine Sperrminorität blockiert wurde. Zudem ist die Einführung einer Zustimmungspflicht bei Änderungen am BVerfGG sachgerecht, um die Rechtsgrundlage des Verfassungsgerichts vor einer destruktiven Bundestagsmehrheit zu schützen.

Blockierte Mehrheit

Über den Bundesrat wird die Union die künftige Ampel-Koalition zu zahlreichen Kompromissen zwingen können. Es droht eine Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners. Hinter der Vetomacht im Bundesrat liegen zudem bedenkliche Unwuchten im Wählerstimmengewicht, die der Größenordnung von etwa 300 Überhangmandaten entsprechen. Damit sich das neue Vielparteiensystem nicht selbst blockiert und demokratische Prinzipien verletzt werden, muss der Bundesrat reformiert werden.

Der Bundesrat, mein am wenigsten geliebtes Verfassungsorgan

Der Bundesrat hat kurz vor Ostern zum ersten Mal von einer wichtigen neuen Lissabon-Errungenschaft Gebrauch gemacht: Seinem blitzeblanken neuen Recht nämlich, angebliche Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips durch geplante EU-Rechtsakte zu rügen. Die Länderkammer hat sich dafür die geplante EU-Richtlinie zur Schutzanordnung ausgesucht. Dabei geht es um Opfer von Straftaten, die ihre Peiniger mit gerichtlichen Verfügungen auf Abstand halten, um nicht erneut zum Opfer gemacht zu werden – Musterfall ist die verprügelte Ehefrau, die ihren gewalttätigen Mann daran hindern will, ihr erneut zu nahe zu kommen. Solche Schutzanordnungen gibt es überall, aber sie gelten nur im jeweiligen Mitgliedsstaat. Wenn die Ehefrau im ... continue reading

Rechtsbehelf gegen überlange Verfahren: Überlang, und sehr verfahren

Bundesjustizministerin Sabine LeutHSchnarrB hat, publizistisch unterstützt vom im Gegenzug sehr enthusiastischen Heribert Prantl und seiner SZ, einen wuchtigen Vorstoß für die Rechte prozessbeteiligter Bürger angekündigt: Wenn das Gericht nicht zu Potte kommt, soll man künftig auf Entschädigung klagen können. Das ist zweifellos eine schöne Idee. Die Situation von Menschen, die Recht haben, es aber nicht bekommen können, weil die Justiz sie am ausgestreckten Arm verhungern lässt, ist verzweifelt. Ihnen geschieht massives Unrecht, und schon deshalb ist es mehr als fair, sie wenigstens zu entschädigen. Wenn der Anspruch dazu beiträgt, das Unrecht gar nicht erst entstehen zu lassen, um so besser. ... continue reading

Bundesrat zum Homo-Diskriminierungsschutz: Provinziell und beschämend

Koch, Brender, Jung, VdLeyen, Köhler – über all die im Doppelsinn aufregenden Personalmeldungen könnte man glatt übersehen, dass heute der Bundesrat die Stadtstaaten-Initiative zum Diskriminierungsverbot gegenüber Homo- und Transsexuellen und Transgender gekillt hat. Dieses Votum ist ein Grund zum Schämen. Genau wie die Begründungen, die sich die Provinzinnenminister dazu einfallen haben lassen. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es in Art. 3 III GG. Wer einen Hessen wegen seines Dialekts diskriminiert, ... continue reading