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Endlich mehr Strategiefähigkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik

Deutschland soll laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD einen Nationalen Sicherheitsrat erhalten. Im Koalitionsvertrag sind jedoch Rolle und Funktion der neuen Institution nur unscharf umrissen, weswegen viele staatsorganisationsrechtliche Fragen offen bleiben. So muss etwa noch die Kompetenz, das Verhältnis zu bestehenden Institutionen und die Verortung des Personalbestandes eines Nationalen Sicherheitsrates geklärt werden. Vor dessen Schaffung sind somit noch politische Grundsatzentscheidungen zur gewollten politischen Hervorhebung und Funktion erforderlich.

Ein „Bundessicherheitsrat“ als Bundesbehörde?

Der aktuelle Vorschlag für einen neuen "Bundessicherheitsrat" zielt offenbar, im Unterschied zu dem existierenden Gremium gleichen Namens, auf ein ggf. parlamentarisch besetztes oder durch Wahl legitimiertes, administrativ arbeitendes Organ, das vor allem das fragmentierte Wissen aus der ihrerseits sehr unterschiedlich strukturierten nachrichtendienstlichen Aufklärung bündeln und bewerten soll. Die verfassungsrechtliche Analyse zeigt: Unüberwindbare Hindernisse gäbe es nicht. Wie sinnvoll so eine Maßnahme politisch ist, steht freilich auf einem anderen Blatt.