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Zum Mythos des Direktmandates aus Sicht der Wählerinnen und Wähler

Am Montag, den 6. Februar befasst sich der Ausschuss für Inneres und Heimat in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesentwurf der Ampelkoalition zur Reform des Bundestagswahlrecht. Der neue Entwurf hat einige Diskussionen hinsichtlich direkt gewählter Abgeordneter ausgelöst, denn er bricht mit der Tradition, dass Kandidierende, die eine relative Mehrheit im Wahlkreis gewinnen, automatisch ins Parlament einziehen, selbst wenn sie nur 20% der Erstimmen oder sogar weniger erhalten. Warum sollte die Vertretung eines Wahlkreises aber exklusiv beim Direktmandat liegen?

Alles auf Anfang oder weiter so?

Bei der Wahlprüfung durch das Parlament und durch die Verfassungsgerichte stellt sich nicht nur die Frage, wie stabil ein Parlament gehalten werden muss, sondern auch umgekehrt, in welchem Maße Wahlen noch die Überzeugungskraft besitzen, tatsächlich demokratische Legitimation zu stiften. Je öfter nämlich offensichtliche Rechtsverstöße bei der Wahl durch die Besonderheiten des Wahlprüfungsverfahrens vollkommen folgenlos bleiben, desto stärker werden Zweifel daran genährt, ob es bei der Wahl überhaupt mit rechten Dingen zugeht und nach demokratischen Regeln gespielt wird.

Wahlen in Berlin: ein Bericht

Dass in der Hauptstadt eines der wichtigsten, reichsten und entwickeltsten Länder der Erde es nicht möglich erscheint, demokratische Wahlen angemessen zu organisieren, ist nicht nur für die Berlinerinnen und Berliner peinlich, sondern zugleich ein gravierendes Demokratieproblem. Einzige Konsequenz aus politischen, fachlichen und moralischen Gründen kann nur der Rücktritt der Landeswahlleiterin und ihrer Stellvertreterin sein. Es ist bezeichnend für die politische Kultur Berlins, dass das in der Öffentlichkeit kaum gefordert wird.

Eine kompromittierte Wahl

In Berlin haben bei der Bundestagswahl zahlreiche Wahllokale zwischendurch einfach zugemacht, weil ihnen die Stimmzettel ausgegangen waren. Damit wurde mit einiger Sicherheit einer erheblichen Zahl von Berliner_innen die Ausübung ihres elementarsten demokratischen Teilhaberechts verwehrt. Das kompromittiert diese Wahl in einer Weise, die korrigiert werden muss.

Durchsuchungen von Bundesministerien, eine Pressemitteilung und der Bundestagswahlkampf

Kurz vor der Bundestagswahl haben Beamte der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück und der Staatsanwaltschaft Osnabrück die Amtsräume des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchsucht. Der Vorgang ist nicht nur politisch, sondern auch rechtlich brisant. Denn für das scharfe Schwert einer Durchsuchung ist kein Anlass ersichtlich. Sie war nicht erforderlich und deshalb rechtswidrig.

Dürfen Briefwähler von Umfrageinstituten berücksichtigt werden?

Das Umfrageinstitut "Forsa" ist gegen den Bundeswahlleiter vor Gericht gezogen. Kern des Streits ist die Frage, ob Menschen, die ihre Stimme bereits per Briefwahl abgegeben haben, in Umfragen berücksichtigt werden dürfen. Tatsächlich lässt sich die von den Umfrageinstituten gelebte Veröffentlichungspraxis nicht mit der ratio legis des § 32 Abs. 2 BWG und letztlich dem fundamentalen Wert freier Wahlen in Einklang bringen.