Articles for tag: BundeswehrDrohnenkriegGewaltverbotVölkerrecht

Werkzeuge für den Völkerrechtsbruch

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch Drohnen.“ Dennoch hat die Bundeswehr bewaffnungsfähige Drohnen geleast – wenn auch ohne die dazugehörigen Waffen. Die Bundesregierung beteuert zwar, die Drohnen nur rechtmäßig einsetzen zu wollen, vertritt aber völkerrechtliche Auffassungen, die sowohl Gerichte als auch weite Teile der Wissenschaft (hier und hier) als rechtswidrig einstufen. Solange sich das nicht ändert, sollte von einer Bewaffnung der Drohnen abgesehen werden. Andernfalls würde die Bundeswehr ein Werkzeug an die Hand bekommen, das es anderen Staaten bereits erleichtert hat, das Völkerrecht zu brechen.

Die USA rufen, das Grundgesetz antwortet

Soll sich die Bundeswehr an einem militärischen Einsatz in der Straße von Hormus beteiligen? Gefühlt im Stundentakt positionieren sich im Augenblick die unterschiedlichsten Minister und Ministerinnen, teilweise unter interessanter Auslegung der eigenen Ressortkompetenz, ob die Bundesregierung dem Ruf der USA folgen soll oder nicht. Die USA verfolgen damit konsequent ihre außenpolitische Strategie, weiter auf bi- oder multinationale Armeebündnisse zu setzen, anstatt auf die kollektiven Sicherheitssysteme wie NATO oder UN zu vertrauen. Diese Strategie stellt die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu Einsätzen der Bundeswehr vor große Herausforderungen.

Hackback in Deutschland: Wer, was, wie und warum?

Medienrecherchen zeigen, dass die Bundesregierung das Thema „Hackback“ nun offensiv angeht: Es liegt ein internes Konzeptpapier vor, das beschreibt, welche Gegenmaßnahmen nach einem Cyber-Angriff aus dem Ausland künftig ergriffen werden sollen. Aber so nachvollziehbar das Bedürfnis nach solchen Maßnahmen auch sein mag, es ist schon vollkommen unklar, wer für die Durchführung von solchen „Hackbacks“ zuständig sein soll - und darf.

Bundeswehreinsatz im Inneren geht das Parlament nichts an?

Ein „Parlamentsheer“ ist die Bundeswehr nur bei Einsätzen im Ausland. Soweit sie innerhalb der deutschen Grenzen Soldaten in Marsch setzt, braucht die Bundesregierung den Bundestag nicht zu beteiligen. Bundeswehreinsätze im Inneren gehen den Bundestag nichts an – so wenig, dass er sie nicht einmal per Organklage in Karlsruhe überprüfen lassen kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht soeben bekannt gegeben. Anlass war der Einsatz von Spähpanzern und Aufklärungs-Tornados gegen Demonstranten beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007. Art. 87a II GG, der den Bundeswehreinsatz im Inneren auf konkret im Grundgesetz benannte Fälle beschränkt, hat laut 2. Senat nicht zum Zweck, die Kompetenzen des Bundestages ... continue reading