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Endstation Karlsruhe? Was von der CETA-Verhandlung vor dem Bundes­verfassungs­gericht zu erwarten ist

Die emotionsgeladene öffentliche Debatte um CETA und TTIP steuert auf einen vorläufigen Höhepunkt zu: Am morgigen 12. Oktober 2016 befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit mehreren Anträgen, die es dem deutschen Vertreter im Rat verbieten sollen, dem Abschluss des CETA-Abkommens mit Kanada zuzustimmen bzw. durch sein Abstimmungsverhalten die vorläufige Anwendbarkeit des CETA zu ermöglichen. Was sind die verfassungsrechtlichen Maßstäbe? Und wie wird das BVerfG voraussichtlich entscheiden?

Keine Ratifikation des CETA ohne den Deutschen Bundestag – so oder so …

EU-Kommissionspräsident Juncker will das umstrittene CETA-Freihandelsabkommen in alleiniger Kompetenz der EU behandeln lassen. Vor allem in Deutschland fürchten viele, dass CETA damit einer legitimationsstiftenden Kontrolle des Bundestages entzogen würde. Doch wie steht es tatsächlich um den Einfluss des Bundestages? Nach meinem Dafürhalten ergeben sich für CETA nicht nur im Falle der Behandlung als gemischtes Abkommen, sondern auch im Falle der Behandlung als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz entscheidende Einwirkungsmöglichkeit des Bundestages.

Supranationale Demokratie als Demokratieflucht: Die Kommission im Freihandelsmodus

In Sachen TTIP und CETA ist die Kommission nach mehrfachem Hin und Her offenbar entschlossen, den nationalen Parlamenten doch kein Recht zur Mitsprache einzuräumen. Das ist ein kognitiver Rückschritt der Kommission in Sachen Responsivität gegenüber demokratischer Öffentlichkeit und mit der Prämisse, durch das Europäische Parlament seien die Abkommen noch irgendwie durchzubringen, auch eine demokratische Milchmädchenrechnung.

Investitionsschutz­gericht in CETA: ein Schritt in die richtige Richtung

Am Montag, den 29. Februar 2016 hat die Europäische Kommission den finalen (vorerst nur englischen) Entwurf des CETA-Abkommens veröffentlicht. Während eine mit besonderer Spannung erwartete Antwort auf die Frage, ob die Europäische Kommission CETA nun als gemischtes oder als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz entwerfen würde, ausblieb (die EU-Mitgliedstaaten werden lediglich in eckigen Klammern als Vertragsparteien genannt), finden sich insbesondere in dem, vor allem wegen des darin verankerten Systems schiedsgerichtlichen Investitionsschutzes, vielkritisierten Investitionsschutzkapitel („Chapter Eight“) interessante Neuerungen.

Gemischte Abkommen der EU: Chance auf mehr parlamentarische Beteiligung

TTIP, CETA – Handelsabkommen der Europäischen Union werden derzeit heiß diskutiert. Nicht nur was drinsteht, sondern auch wie sie zustande kommen, ist umstritten. Eine politisch wie juristisch besonders interessante Frage ist dabei, ob der Bundestag solchen Abkommen zustimmen muss. Diese Frage stellt sich im Moment nicht bei den prominenten Beispielen TTIP und CETA, sondern bei dem sonst wenig beachteten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen den westafrikanischen Staaten, ihrer Wirtschafts- und Währungsunion UEMOA und der EU und ihren Mitgliedstaaten. In dieser Woche hat der Bundestag dazu in einer öffentlichen Anhörung des Rechts- und Verbraucherausschusses ein halbes Dutzend prominenter Staats- und Völkerrechtler befragt.