Articles for tag: ÄußerungsrechtNeutralitätNeutralitätsgebotZivilgesellschaft

Ein etatistisches Missverständnis

In den letzten Jahren hat sich unterhalb von Rechtsprechung und Rechtsetzung ein Diskurs ausgebreitet, demzufolge die staatlich geförderte Zivilgesellschaft den gleichen Äußerungsregeln wie der Staat unterliegt. Da Gerichte sich zu solchen Neutralitätsanforderungen an die Zivilgesellschaft kaum geäußert haben, ist die Verunsicherung entsprechend groß. Doch der Äußerungsspielraum ist größer als vielfach angenommen. Eine verfassungsrechtliche Pflicht des Förderstaates, ihn zu beschränken, besteht in den meisten Fällen nicht.

Recht für rechts

SLAPP – dieses Kürzel steht für strategic lawsuits against public participation und befasst sich mit einem Phänomen, das sich steigender Beliebtheit erfreut: Klagen, die in erster Linie erhoben werden, um unliebsame Kritik zu unterdrücken. Insbesondere bei rechten Akteuren sind SLAPPs zuletzt immer beliebter geworden. Anfang des Jahres hat die EU eine Richtlinie gegen SLAPPs erlassen, die allerdings gerade gegen SLAPPs von rechts nicht viel ausrichten können wird.

Die Voraussetzungen fördern oder „How Democracies Survive“

Das Böckenförde-Diktum ist so ein Satz, auf den sich auch in unsicheren Zeiten viele einigen können. Statt sich in ständiger Reproduktion des „Böckenförde-Diktums“ und gekünstelter Neutralität auf der Stelle zu drehen und dabei allenfalls „midcult“ zu betreiben, sollten auch die Verantwortlichen im Bereich der Demokratieförderung diese Tiefe endlich ausschöpfen. Die Strukturentscheidungen des Grundgesetzes sind als Aufruf dafür zu verstehen.

Die Pflicht zum Demokratieschutz

Wenn über die wehrhafte Demokratie gestritten wird, ist der Ruf nach einer starken Zivilgesellschaft nicht fern. „Verfassungsschutz von unten“, „wehrhafte Demokratie light“, „ziviler Verfassungsschutz“, „intellectual militancy“ oder „konfliktfähige Zivilgesellschaft“ lauten die Forderungen. Fast alle Diskussionsbeiträge der laufenden Debatte haben gemeinsam, dass sie die Zivilgesellschaft in die Pflicht nehmen. Dabei ist es der Staat, der primär in die Verantwortung genommen werden muss. Sowohl Verfassungsrecht als auch Unionsrecht konkretisieren eine staatliche Pflicht zum Demokratieschutz. Entsprechend ist es staatliche Aufgabe, zivilgesellschaftliche Räume zu stärken und zu schützen.

Civil Society and its Engagement with the Constitution

The Indian Constitution is as much a culmination of the ideas of the freedom movement against colonial powers as it is of the achievement of a social revolution through law. Our Constitution, which was inspired by the Universal Declaration of Human Rights, thus, not only provided for political freedom from foreign rule and established a democratic republic, but it also provided a road map to undo the deeply entrenched hierarchies, inequalities, and social exclusions in our society and therefore for a social transformation. Much of the civil society interventions of the last seven decades have been to work for redeeming the promise of the constitution inside and outside courts.

One Step Forward, Two Steps Back

This blogpost unpacks some of the ‘democratic paradoxes’ that come with the ‘Defence of Democracy’ package (DoD package), which the European Commission published on Tuesday, 12th of December. While a Recommendation on promoting civic engagement and citizen participation (Civil Society Recommendation) reflects positive changes in the Commission’s conception of democracy, the ‘Directive establishing harmonised requirements in the internal market on transparency of interest representation carried out on behalf of third countries’ (Foreign Funding Directive) directly contradicts this emphasis on a more citizen-centred model and is illustrative of a broader dilemma: how to defend democracy in the EU’s multi-level constitutional space, while keeping the sensitive legal tools for doing so out of the hands of the enemies of democracy that are already – and for the time being irreversibly – on its inside.