Articles for tag: COVID-19DatenschutzPandemie

Gesundheitsnot kennt Datenschutzgebot

Die Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus soll die Gesundheit der Menschen schützen. Muss gegen den Schutz von Leben und Gesundheit jeder andere Schutzzweck zurückstehen, auch der Datenschutz? Die Antwort im Rechtsstaat lautet: nein. Denn die Aussage „Not kennt kein Gebot“ ist freiheitsfeindlich und hat in der rechtsstaatlichen Demokratie keinen Platz. Es gilt der Primat des Rechts einschließlich des Datenschutzrechts.

When the Coronavirus Crisis Turns into a Crisis of Democracy

The ongoing political crisis in Israel raises the question of whether the government acts fully in good faith when deciding on measures to fight the spread of COVID-19. The current situation, in which the parliament is hindered from functioning and in which emergency regulations directly benefit the personal situation of the current Prime Minister, raises doubts about this.

Freiheitsrechte und Gewalt­schutz­ansprüche in Zeiten von Corona

Seit Beginn dieser Woche sind in Deutschland Kontaktbeschränkungen in Kraft. Österreich lebt schon seit dem 16.3.2020 mit Ausgangsbeschränkungen. Diese sogenannte Ausgangssperre ist in zweierlei Hinsicht kritisch zu sehen: Erstens suggeriert die Polizei in der Vollziehung Verbote, die keine Rechtsgrundlage haben. Damit sind Freiheitsrechte ungebührlich eingeschränkt. Zweitens fehlen die staatlichen Gewaltschutzpflichten in der Debatte. Denn mit Ausgangsbeschränkungen steigt die Gefahr, häuslicher Gewalt ausgesetzt zu sein. Besonders verletzlich sind Frauen (und Kinder).

Das Asylrecht als Kollateralschaden der Grenzkontrollen

Pünktlich zum 25-jährigen Jubiläum des Wegfalls der Binnengrenzkontrollen zwischen zunächst sieben EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien) am 26. März 2020, führen insgesamt sechzehn Mitgliedstaaten des Schengen-Raumes wieder Binnengrenzkontrollen vorübergehend durch – 14 von ihnen begründen dies mit der Corona-Krise. Das Asylrecht ist Kollateralschaden dieser Praxis, weil dadurch die Asylantragstellung verhindert oder praktisch erheblich erschwert wird. Dies ist nicht nur rechtswidrig, sondern kann auch zu einer unkontrollierten Weiterverbreitung des Virus führen.

Parlamentarische Selbst­entmächtigung im Zeichen des Virus

In Zeiten der Not ist Kritik, zumal Kritik am Gebrauch von Formen, anfechtbar. Momente wie dieser sind, das ist ohne jede Ironie festzustellen, solche, in denen die politische Gemeinschaft zusammenstehen sollte. Dazu gehört es auch, nicht zu kleinkariert mit der Bewertung politischer Entscheidungen umzugehen, die zur Abwendung einer existenziellen Krise geboten sein können. Aber wenn sich die „Naturkatastrophe in Zeitlupe“ (Christian Drosten) seit Ende Januar vor dem Auge der Weltöffentlichkeit entfaltet, wird man ohne Kleinkariertheit genauer nachprüfen können, was der Bundestag am 25. März als gesetzliche Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (ISG) beschlossen hat.

ESM-Kredite statt Corona-Bonds

ESM-Kredite oder Corona-Bonds? Das Thema steht heute auf der Agenda des Ratstreffens ganz oben. Durch die Corona-Pandemie droht eine wirtschaftliche Krise und eine gemeinsame fiskalische Antwort der Eurozonen-Mitgliedstaaten hierauf wäre ein begrüßenswertes Symbol des Zusammenhalts und der Solidarität in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Sie könnte die Märkte beruhigen, Staatsschuldenkrisen verhindern und Zweifel an der Integrität der Eurozone im Keim ersticken. Diese Antwort muss sich jedoch im Rahmen des geltenden (europäischen Währungs-)Rechts bzw. der Vorgaben des ESM-Vertrages halten. Der Einsatz des ESM ist dabei der Emission von Corona-Bonds vorzuziehen, weil er rechtssicherer und schneller umsetzbar ist.

Neue Rechts­grundlagen im Kampf gegen Covid-19

Schon heute soll das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundestag beraten werden. Im Hinblick auf das Infektionsschutzgesetz werden dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) viele wichtige Befugnisse zuerkannt, um das Gesundheitssystem in epidemischen Notlagen aufrechtzuerhalten. Die Ermächtigungsgrundlagen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bleiben aber weiterhin defizitär, was mit fortlaufender Dauer der einschneidenden Maßnahmen zunehmend auch die Gerichte befassen dürfte.

Fighting COVID 19 – Legal Powers and Risks: South Korea

The Republic of Korea (South Korea) was calculated to be one of the countries that are “heavily hit” by the spread of COVID-19 that sprung from Wuhan, China. According to the latest Korea Centers for Disease Control and Prevention data, as of March 23, South Korea has reported just over 8,900 cases and 111 deaths. Whereas many Western countries have reached ever higher numbers of infections, South Korea’s outbreak curve has been beaten back. From a one-day high of 909 new cases on February 29, South Korea has seen its daily case count rise by as few as 74 cases last Monday. And this Monday the number of new cases was 64. South Korea is seeing a "stabilizing trend", as Foreign Minister Kang Kyung-wha told the BBC recently.