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Das Virus im Unionsrecht – in der Not kein Gebot?

Die Nachrichten dieser Tage erwecken den Eindruck, dass das Unionsrecht in der Coronakrise ausgedient hat. Nationale Alleingänge, staatliche Egoismen und Grenzabschottungen sind an die Stelle des Binnenmarktes und des „Raums der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts“ getreten. Vollzieht sich vor unser aller Augen ein historischer Bruch mit der EU als Rechtsgemeinschaft? Schaut eine ins home office geschickte und kompetenziell gelähmte Kommission dem Zusammenbruch ihrer Existenzgrundlage wehrlos zu? Oder ist in Wahrheit von Rechtsbruch keine Rede, weil diese Rechtsgemeinschaft genügend Instrumente vorsieht, mit denen die Mitgliedstaaten angemessen auf die Gesundheits-, Wirtschafts- und Finanzkrise reagieren können?

Corona-Triage

Triage – das ist die Sortierung von Patienten in Gruppen vor- und nachrangig zu Behandelnder bei einem die verfügbaren Ressourcen weit übersteigenden Massenanfall von Bedürftigen. Das ist schon immer ein heikler und belastender Vorgang gewesen. Die italienische Gesellschaft für Anästhesie, Analgesie, Reanimations- und Intensivmedizin (SIAARTI) hat den Intensivmedizinern, die derzeit nicht mehr allen bedürftigen Covid-19-Patienten Beatmungsgeräte bereitstellen können, dazu kürzlich Empfehlungen an die Hand gegeben. Man wolle auf diesem Wege die Praktiker davon entlasten, die Auswahlentscheidungen persönlich verantworten zu müssen, und man wolle die Kriterien explizit und kommunikabel machen. Wenn die Kriterien öffentlich gemacht werden, muss man sie freilich auch kommentieren dürfen. Das möchte ich hier tun.

Corona, entschädigungs­rechtlich betrachtet

Die Sache wird ernst: Die Infektionszahlen schießen nach oben, das soziale Leben kommt zum Erliegen, nun mehr und mehr auch in Deutschland. Veranstaltungen werden abgesagt, Einrichtungen geschlossen, freiwillig, aber auch aufgrund behördlicher Anordnung. Die Länder sind vom Empfehlungsmodus in den Verbotsmodus gewechselt. Übernehmen sie damit auch eine finanzielle Einstandsverantwortung für die potentiell sehr großen Schäden, die aus den Absagen entstehen?

Coronavirus Emergency and Public Law Issues: An Update on the Italian Situation

The emergency caused by the “new” Coronavirus disease (that we discussed here) reached a new peak in Italy in the last few days, since cases have tripled compared to just a couple of days ago. Italy is now the second most affected country after China. This situation induced Italian public authorities to take new, stricter measures to try to contain the expansion of the virus. From a constitutional law perspective, the Coronavirus sheds light on the need to reconsider Italy’s “emergency constitution” .

Was heißt hier immun?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn empfiehlt, keine Veranstaltung mit mehr als tausend Teilnehmern mehr durchzuführen. Damit liegt die Frage auf dem Tisch, ob und wie in den nächsten Wochen der parlamentarische Betrieb im Bundestag und in den Landtagen aufrechterhalten werden kann.

Coronavirus und Reformbedarf des „Pandemierechts“

Pandemien sind die große Stunde der Lebenswissenschaften: Ärztinnen retten Menschenleben, Epidemiologen und Virologinnen analysieren Verbreitungswege, Mortalitäts- und Morbiditätsraten, Pharmazeuten, Chemikerinnen und Biologen entwickeln Arzneimittel und Impfstoffe. Ohne sie wären wir dem Corona-Virus hilflos ausgeliefert. An Rechtsgelehrten als notorischen Bedenkenträgern besteht dagegen kein Bedarf. Oder doch? Tatsächlich wirkt sich das Fehlen eines kohärenten ebenen-übergreifenden „Pandemierechts“ auch auf die Arbeit der „Heldinnen und Helden in Weiß“ aus.

Coronavirus, Masern und die Grundrechte

Im Allgemeinen fristet das Infektionsschutzrecht ein rechtswissenschaftliches Schattendasein. Seit es die ersten Fälle von an Corona Erkrankten in Deutschland gibt, hat sich dies schlagartig geändert und auch die seit gestern geltende Masernimpfpflicht wird breit diskutiert. Alarmismus ist derzeit allerdings fehl am Platz, denn es geht bislang weder um rechtlich Neues noch um verfassungsrechtlich bedenkliches Handeln des Staates.